Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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jenigen,  welche  sich  nicht  durch  Kalkreuths  Erinnerung  getroffen
finden  und  deswegen  auf  ihn  zürnen,  bedauern,  daß  Szeculi’s
Vorschlag  nicht  in  Erfüllung  gegangen  ist,  weil  sie  sich  nach  baldigen
  und  sichern  Winterquartieren  sehnen.

den  18ten  Oktober.
1^68  représentants  du  peuple  français  près  l’armée  de  la
Moselle,  considérant:  Daß,  da  die  in  den  Städten  Saarbrücken
und  St  Johann  befindlichen  Lebensmittel  den  Einwohnern  theils
auf  ihre  Ordre  zum  Besten  der  französischen  Republik  weggenommen,
  theils  von  den  hungrigen  Sanskülottes  geraubet  und  verzehrt
  worden  sind  und  besagte  Einwohner  nichts  mehr  von  dergleichen
  besitzen.
Considérant,  daß  wer  nichts  zu  kochen  hat,  auch  keiner  Geschirre
  bedarf;
Arrêtant,  daß  die  Einwohner  von  Saarbrücken  und  St.  Johann
  ihre  sämtlichen  kupfernen  und  messingenen  Kessel,  Castrolleu,
Pfannen,  Kaffeekannen  rc.  binnen  24  Stunden  bei  Vermeidung
militärischer  Haussuchung  und  Strafe  des  Todes  zum  Nutzen  der
Republik  abliefern  sollen.  Daß  wir  diesem  arrêté  gehorchten,  bedarf
  keiner  Versicherung.  Weniger  als  vor  Zeiten  geschehen  sein
würde,  empfinden  wir  diesen  Verlust.  Doch  wird  man  uns  nicht
verdenken,  wenn  wir  wünschen,  daß  die  Franzosen  das,  was  einst
die  Israeliten  in  den  Töpfen  fanden,  auch  in  unsern  finden  möchten.
Vier  und  vierzig  Zentner  Metall  soll  die  Lieferung  betragen
haben.

den  19ten  Oktober.
Nulla  dies  sine  rapina  scheint  der  Wahlspruch  des  räuberischen
  Theils  der  Franzosen  zu  sein.  Deswegen  wurde  heute  eine
große  Anzahl  Wagen  abgesendet  um  die  an  der  Kohlwage  aufgesetzten
  den  hiesigen  Holzhändlern  gehörigen  Faßdauben  wegzuholen,
il
            
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