Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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Diese  Summe  werden  Sie  ohne  Zweifel  ungeheuer  finden
für  zwei  Städte,  welche  zusammen  ohngefähr  700  Bürger  enthalten,
  wovon  wie  aller  Orten  ein  Drittel  arm  ist  oder  von  seinem
täglichen  Verdienst  lebt  und  also  keine  baare  Summen  vorrüthig
hat,  welche  er  beitragen  könnte.  Zudem  liegt  seit  Jahr  und  Tag
aller  Handel,  indem  keine  Waaren  aus  Holland,  keine  Materialien
für  Handwerksleute  aus  Deutschland  mtb  noch  weniger  aus  Frankreich
  eingebracht  werden  konnten.
Und  außerdem  haben  uns  seit  dreiviertel  Jahren  die  Franzosen
  völlig  ausgesaugt.  Demohngeachtet  ist  kein  Zweifel,  daß
diese  Summe  aufgebracht  werden  kann,  weil  alle  Waarenlager,
alle  Weinvorräthe,  kurz  alles  verkäufliche  jeder  Art  verkauft  und
in  baares  Geld  verwandelt  ist,  welches  bei  der  Generalsperre
nicht  wieder  in  Waaren  hat  angelegt  werden  können.  Bei  allem
dem  aber  ist  es  ein  wenig  stark,  daß  die  Beischafiung  in  24
Stunden  geschehen  soll.
Auf  Morgen  sind  alle  männlichen  Einwohner  beider  Städte
in  die  Ludwigskirche  bestellt  um  die  Verkündigung  dieses  Arrêté
anzuhören  und  über  die  Sache  zu  berathschlagen.  Lustig  nnd
lieblich  ist  aber  der  zweite  Artikel  des  Arrêté,  wodurch  dem  Magistrat
  unter  seiner  persönlichen  Verantwortlichkeit  aufgegeben  ist:
„Den  hiesigen  Markt  mit  Eßwaaren,  Gemüsen  und  andern  Lebensmitteln
  zu  versehen,  welche  in  Assignaten,  in  dem  Preis,  wie
solche  vor  der  Ankunft  der  Franzosen  vor  dreiviertel  Jahren
verkauft  wurden,  bezahlt  werden  sollten."  Um  Ihnen  das  Tyrannische
  und  über  allen  Glauben  Abgeschmackte  dieser  Verordnung
begreiflich  zu  machen  muß  ich  Sie  mit  unsrer  gegenwärtigen  Lage
in  Rücksicht  des  Küchendepartements  bekannter  machen,  wovon  ich
bisher  nur  je  zuweilen  etwas  habe  einfließen  lassen.
Auf  dem  linken  Ufer  der  Saar  liegen  außer  der  Stadt
Saarbrücken  nur  zwei  Dörfer  St.  Arnual  und  Gersweiler,  wohin
man  ungehindert  gelangen  kann.  Von  den  übrigen  Nassauischeu
Ortschaften  sind  wir  abgeschnitten  und  die  Passage  uns  zu  solchen
verwehrt.  Auf  dem  rechten  Ufer  der  Saar  ist  nur  allein  die
Stadt  St.  Johann.  Alle  übrigen  Ortschaften  auf  dieser  Seite
sind  so  wie  der  St.  Johanner  Stadtbanu  in  einer  Entfernung
            
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