Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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Ausspruch,  daß  es  mit  einem  verbalen  Patriotismus  nicht  genug
sei,  sondern  solcher  realiter  bewiesen  werden  müßte,  und  dazu
hätte  er  jetzt,  da  die  Republik  in  Gefahr  sei,  die  beste  und  zugleich,
  wenn  er  eine  Muskete  ergreifen  und  in  das  Saarbrücker
Lager  gehen  wolle,  die  nächste  Gelegenheit.  Diese  Weisung  befolgte
  er  und  schultert  im  Lager  zur  Freude  der  Franzosen  und,
obwohl  aus  anderer  Ursache,  auch  zu  unserer  Freude.
Ein  hiesiger  Gastwirth  glaubte  bei  der  allgemeinen  Fruchtlieferung
  sich  von  solcher  ausschließen  zu  dürfen.  Er  verbarg  seine
Früchte  in  einem  großen  Tanzsaal  und  vermauerte  die  Thüre.
Dies  wurde  bekannt.  Die  Commissärs  erbrachen  den  Saal,  confiscirten
  alle  vorgefundenen  Früchte  und  ließen  den  Eigenthümer
auf  eine  empfindliche  Art  fühlen,  daß  sie  in  dergleichen  Fällen
auch  ihre  besten  Freunde  nicht  verschonen.

den  12ten  Oktober.
Nunmehr  fangen  die  Repräsentanten  an  ihre  Energie  zu
deployiren.  Heute  ist  der  Stadtmagistrat  vorgefordert  und  demselben
  ein  Arrêté  (Beilage  1)  von  ihnen  bekannt  gemacht,  solches
auch  bald  darauf  gedruckt  angeschlagen  worden.  Ich  lege  Ihnen,
mein  Freund,  ein  gedrucktes  Exemplar  davon  hier  bei,  denn  bei
allem  Zutrauen,  das  Sie  in  meine  Wahrheitsliebe  setzen  mögen,
würde  ich's  Ihnen  doch  nicht  verdenken,  wenn  Sie  den  Inhalt
dieses  Arrête  von  mir  blos  niedergeschrieben  für  einen  Spaß
erklären  wollten;  so  lächerlich  und  unsinnig  ist  dasselbe.  Ich  überlasse
  es  Ihnen  über  den  Eingang  dieses  Arrêté  und  die  Beweggründe,
  die  in  solchem  angeführt  sind,  Ihre  Randglossen  zu  machen
und  wünsche  Ihnen  die  uns  bis  jetzt  abgehende  Erleuchtung,  damit
  Sie  die  Gténêro8ité  française  ja  einsehen  lernen  und  nicht
auch  einst  einmal  die  Paissance  militaire  gegen  Sie  deployirt
  werde.
Nach  dem  ersten  Artikel  des  Arrêté  soll  der  Magistrat  binnen
24  Stunden  eine  Million  Livres  in  klingender  Münze  in  die
Kriegskasse  bezahlen  und  dagegen  eine  gleiche  Summe  in  Assignaten
  erhalten.
            
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