Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

IV

Hinzugesetzt  haben  wir:  Beilage  A,  Seite  114,  und  Beilage
B,  Seite  291.
Zum  Schluß  folgen  einige  Notizen  über  beit  Volksrepräsentanten
  Ehrmann:  über  seine  Persönlichkeit  wußte  die  Saarbrücker
Tradition  nichts  Näheres  zu  vermelden,  nur  ein  Bild  von  ihm
(in  unserm  Verein),  dessen  Züge  wohl  zu  der  Schilderung  Horstmann's
  paßten,  hatte  sich  erhalten;  frühere  Nachforschungen  waren
ohne  Resultat  geblieben.  Jetzt  erfahren  wir  durch  die  Güte  eines
sachkundigen  Herrn  in  Straßburg  einige  Einzelheiten;  obgleich  diese
im  stärksten  Widerspruch  zu  der  Auffassung  unsers  Schriftstellers
sowie  zu  der  Saarbrücker  Überlieferung  stehen,  geben  wir  sie  unverändert
  wieder,  indem  wir  uns  eingehendere  Untersuchung  vorbehalten:

Johann  Franz  Ehrmann,  Dicentiatus  juris,  wurde  1785  an
der  Straßburger  Contraktstube  angestellt,  1789  Ergünzungsrichter
am  dortigen  Distriktstribunal,  1790  Notable  (Gemeinderatsmitglied
des  Con86il  général  de  Strasbourg),  wiedergewählt  1792  und
ordentlicher  Richter;  Député  suppléant  im  Convent  September
1792.  Beim  Prozeß  Ludwigs  XVI.  erklärt  er  ihn  schuldig,  meldet
  sich  aber  krank,  so  daß  er  über  die  Hinrichtung  nicht  abstimmt.
Er  wurde  noch  im  Juli  1793  von  dem  Jakobiner  Laveaux
als  un  amphibie  à  deux  masgues,  sans  tête  et  sans  coeur
bezeichnet,  dessen  Wiederwahl  verhindert  werden  müßte.  Dies  beweist
  jedenfalls,  daß  er  kein  Schreckensmann  war.  Im  Oktober
1793  représentant  en  mission  à  Tarmée  du  Rhin,  mit  8  andern
zu  Straßburg  anwesenden  Kollegen,  organisiert  er  die  Revolutionstribunale
  in  den  Ost-Departementen,  d.  h.  er  wird  die  Dekrete
unterzeichnet  haben  um  seinen  Kopf  zu  retten.  —  Von  dem  Vorgeben
  eines  Wahnsinns  und  einer  blutigen  Thätigkeit  in  Saarbrücken
  weiß  die  Straßburger  Tradition  nichts.  1797  wurde
Ehrmann  Mitglied  des  Rats  der  Fünfhundert,  1798  Präsident
des  Tribunal  criminel  in  Straßburg,  1800  an  den  Appellhof
in  Kolmar  versetzt;  1816  von  den  Bourbonen  abgesetzt  starb  er
hochbetagt  zu  Straßburg  1839.  —  Eine  sehr  lobende  Notiz  über
ihn  findet  sich  im  Courrier  du  Bas-Rhin  1839  (29.  Sept.).
            
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