Full text : Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

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Beilage  A  (zu  S.  99.)

Proklamation  vom  Hauptquartier  zu  Saarbrücken,
den  26.  August  vom  2ten  Jahr  der  ein  und  unzertheilbaren
fränkischen  Republik.
Gleichheit,  Freiheit.
Der  Divisions-General  Schaumburg,  provisorischer  Commandant  der
Moselarmee,  dem  Magistrat  von  Saarbrücken.
Nach  mehreren  Berichten  bin  ich  überzeugt  worden,  daß  einige  Einwohner
der  Stadt  und  der  Dörfer,  welche  die  Armeen  der  Republik  besetzt  halten,  mit
dem  Feinde  einverstanden  sind.  Es  wird  Euch  also  hiermit  bekannt  gemacht,
daß  wofern  ich  einem  Einwohner,  es  mag  übrigens  sein,  wer  er  wolle,  beweisen
  kann,  daß  er  zum  Verräther  der  fränkischen  Republik  entweder  durch
Correspondcnzen  oder  abgesandte  Emißarien  geworden  ist,  ich  ihn  sogleich  werde
aufheben  und  als  Spion  mit  dem  Tode  bestrafen  lassen.  Ich  trage  Euch  zugleich
  auf,  in  allen  Dörfern,  wo  der  Feind  nicht  liegt,  den  Einwohnern  bekannt
machen  zu  lassen,  daß  ich  ihnen  hiermit  befehle,  unsere  Vorposten  von  allen
Durchzügen  und  Märschen,  die  der  Feind  etwa  in  ihrer  Gegend  machen  würde,
zu  benachrichtigen  und  ein  Gleiches  mit  allen  sonstigen  Nachrichten,  die  ihnen
zu  Ohren  kommen  werden,  zu  thun.  Denjenigen  Dorfschaften,  die,  vom  Feinde
heimgesucht,  diesen  Befehl  nicht  genau  befolgen  werden,  wird  hiermit  bekannt
gemacht,  daß  man  ihr  Dorf  an  den  4  Ecken  anstecken  und  in  Asche  verwandeln
  wird.
Der  Divisionsgcneral,
provisorischer  Commandant  der  Moselarmee.
Balthasar  Schaumburg.
            
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