32
In dem Vertrage Königs Ludwig XIV. mit dem
Kurfürsten Karl Kaspar vom J. 1601 wurde festgesetzt:
dass das in jener Zeit schon zum Theil verfallene
Schloss Monclair gänzlich zerstört und weder von der
einen noch der andern Seite je wieder aufgebaut werden
solle Zu diesem ßehufe beschloss Se. Majestät die
dort zur Aufsicht aufgestellten Truppen wegzuziehen.
(Honth. hist, dift.)
In der Convention vom J. 17 78 zwischen Kur-Trier
und der Krone Frankreich, einige Grenzveränderungen
an der Saar betreffend, wurde mit Bezugnahme auf
jenen Vertrag abermals der Vorbehalt gestellt: dass
die Burg Montclair unter keinem Vorbehalte jemals
wieder erbaut werden dürfe.
Wie die Burg, oft zerstört, aus den Trümmern
immer wieder neu erstanden ist, so hat auch die Herr¬
schaft oft gewechselt, und sie ging vielerlei Geschlechter
hindurch, jedoch niemals anders als durch das Recht
der Erbfolge. Eine Reihe von Jahrhunderten hat sie
durchgedauert, aber in der mittleren Zeit ihres Bestehens
hat sie ihre Glanzperiode erlebt, namentlich durch die
Belagerung von Balduiu, wo die Vertheidigung so hart¬
näckig, so ausdauernd und verzweifelt, als der AngrifF
kühn und gefahrvoll, und alle Kräfte, alle Mittel dazu
aufgebolen waren. Hat sie vorher nur Schrecken und
Verderben verbreitet, so hat sie nachher nur den Seg¬
nungen des Friedens sich ergeben, und eine ruhige,
geordnete Verwaltung über ihre vielfachen Besitzungen
eintreten lassen.