Full text : Geschichtliche Beschreibung der Burgen an der Saar

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In  dem  Vertrage  Königs  Ludwig  XIV.  mit  dem
Kurfürsten  Karl  Kaspar  vom  J.  1601  wurde  festgesetzt:
dass  das  in  jener  Zeit  schon  zum  Theil  verfallene
Schloss  Monclair  gänzlich  zerstört  und  weder  von  der
einen  noch  der  andern  Seite  je  wieder  aufgebaut  werden
solle  Zu  diesem  ßehufe  beschloss  Se.  Majestät  die
dort  zur  Aufsicht  aufgestellten  Truppen  wegzuziehen.
(Honth.  hist,  dift.)
In  der  Convention  vom  J.  17  78  zwischen  Kur-Trier
und  der  Krone  Frankreich,  einige  Grenzveränderungen
an  der  Saar  betreffend,  wurde  mit  Bezugnahme  auf
jenen  Vertrag  abermals  der  Vorbehalt  gestellt:  dass
die  Burg  Montclair  unter  keinem  Vorbehalte  jemals
wieder  erbaut  werden  dürfe.
Wie  die  Burg,  oft  zerstört,  aus  den  Trümmern
immer  wieder  neu  erstanden  ist,  so  hat  auch  die  Herrschaft
  oft  gewechselt,  und  sie  ging  vielerlei  Geschlechter
hindurch,  jedoch  niemals  anders  als  durch  das  Recht
der  Erbfolge.  Eine  Reihe  von  Jahrhunderten  hat  sie
durchgedauert,  aber  in  der  mittleren  Zeit  ihres  Bestehens
hat  sie  ihre  Glanzperiode  erlebt,  namentlich  durch  die
Belagerung  von  Balduiu,  wo  die  Vertheidigung  so  hartnäckig,
  so  ausdauernd  und  verzweifelt,  als  der  AngrifF
kühn  und  gefahrvoll,  und  alle  Kräfte,  alle  Mittel  dazu
aufgebolen  waren.  Hat  sie  vorher  nur  Schrecken  und
Verderben  verbreitet,  so  hat  sie  nachher  nur  den  Segnungen
  des  Friedens  sich  ergeben,  und  eine  ruhige,
geordnete  Verwaltung  über  ihre  vielfachen  Besitzungen
eintreten  lassen.
            
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