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darauf die Burg Moneler gestanden hat mit dem Hamme,
wie die Saar denselben Berg und flamm umfliesst. Und
hat auch derselbe mein gnädiger Herr gegönnt, verhängt
und erlaubt mir Arnold und meinen Erben den vorgenannten
Berg mit seinem Begriff zu befesten und mit
burglichem lluwe nach allem unseren Willen und Wohlgefallen
zu erbauen und uns durch sich selbst oder
jemand anders daran zumal nicht zu hindern noch zu
irren in einiger Weise. Auch hat der vorgenannte
gnäd. Herr zu rechten Mannlehen geliehen mir und
meinen Erben alle nachgeschriebene Lehen und Güter
in aller Massen, wie S. Gnaden Vorfahren mir und
meinen Erben die vormals geschrieben und geliehen
gehabt haben und die Briefe darüber gegeben ausweisen.
Zum ersten solche Theil an der Herrschaft von Moneler,
so etwan Johann Herr von Moneler, mein lieber Oheim
seel. bei seinem Leben und ich nach seinem Tode von
des obgenannten meines gnäd. H. Vorfahren und Stift
von Trier zu Lehen gehabt und getragen haben, mit
sammt diesen nachgeschriebenen Vadien, Gütern und
Dörfern, nemlich die Vadien zu Rode, Niederperle, zu
Contze, zu Portze, zu Thauen (Taben) mit ihren Freiheiten,
Herrlichkeiten, Gerichten, Rechten und anderen
Zugehörungen.
Sodann wurde derselbe Arnold von demselben
Erzbischöfe noch weiter belehnt mit dem halben Dorfe
Eigel (Ail) mit einem Burglchen zu Saarburg, zwei
Häusern daselbst, mit den Dörfern Perdenbach und S.
Erasmus (Trassem), mit der Mühle zu Rode bei Per¬