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abermals zu zerstören; sondern liess und zwar auf eigenem
Gebiete, gleichsam als Wächter und Beschützer für
die sofortige Freiheit des Flusses eine neue Burg errichten.
Nur kurze Zeit erbaut, scheint Saarslein aber, ohne
irgend ein wichtiges Ereigniss erlebt zu haben, ebenfalls
zerstört worden zu sein; denn es währte nicht lange, dass
die Herren von Montclair vom Landesfürsten wieder in
Gunst aufgenommen wurden, und sie trachteten und
ruh’ten gewiss nicht eher, bis die Burg, ihnen ein Dorn
im Auge, beseitigt wurde. Dafür spricht eine Urkunde
vom J. 1436, welcher gemäss Erzbischof Raban an Arnold
von Syrk wieder alle Rechte, wie seine Vorfahren
sie genossen, verliehen, und selbst den Wiederaufbau
und die Befestigung von Montclair gestattet hat. (Dieser
Arnold von Sirk, Herr zu Montclair und Meynsburg,
der Montclair als ein Trierisches Lehen zurückerhielt und
die Burg nachmals aufführle, war ein Bruder des Erzbischofs
Jakob von Sirk und Sohn des Arnold von Sirk,
der mit der Burggrafschaft Freudenburg belehnt wurde.)
Ein gewichtigerer Beweisgrund jedoch ist der, wie
die bezüglichen Historiographen zu bestimmt anführen:
dass und wo die Burg Saarstein erbaut wurde. Am sichersten
aber bekunden das frühere Bestehen der Burg
die vielen im grossen Umfange vorhandenen, ganz überschütteten
und vonBäumen überwachsenen Mauerüberreste
selbst, die theils aus Sandsteinquadern, thcils aus Grauwacke
(der vorherrschenden Gebirgsart der ganzen
Gegend) bestehen und sich gerade gegenüber Montclair