Full text : Geschichtliche Beschreibung der Burgen an der Saar

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gesprochen  hat,  nämlich  eine  Burg,  ein  Bollwerk,  munitio,
  castrum,  als  welcher  auch  in  alten  Urkunden
Erwähnung  geschieht.  Die  Construction  der  noch  einzig
übrig  gebliebenen  Mauer,  die  endlich  auch  vor  einigen
Jahren  eingerissen  wurde,  hat  ebenfalls  ziemlich  deutlich
verralhen,  in  welcher  Absicht  der  Bau  ausgeführt  wurde;
denn  die  in  gerader  Linie  fortgelaufene  und  in  der  Mitte
der  ganzen  Länge  nach  durch  einen  Spalt  getrennte
Mauer  hatte  nur  schmallange,  schiessschartenförmige
Oeffnungen,  stand  ganz  frei,  hatte  eine  bedeutende  Höhe
und  eine  entsprechende  Dicke,  wie  gewöhulich  die  Mauern
von  Burgen.
Von  allen  vaterländischen  Historiographen  gedenkt
v.  Hontheim  fast  allein  der  Burg,  jedoch  was  er  darüber
sagt,  ist  ganz  wenig  und  betriiFt  nicht  etwa  einen  Angriff,
eine  Vertheidigung  oder  eine  Plünderung  in  der  Umgegend,
worauf  der  raubsüchtige  Adel  in  jener  Zeit  sich  so  gerne
verlegte,  sondern  lediglich  die  Uebergabe  der  Burg  vom
Pfalzgrafen  Conrad  an  den  Trierischen  Erzbischof.  Die
bezüglichen  Stellen  lauten  also:
Im  Jahre  1161  hat  Erzbischof  Hillinus  (de  Falle—
mannia,  de  Fallemagne  1152,  j-  1169)  das  castrum
Sidlingen  gegen  ein  übertragenes  Lehen  erhalten.
Conradus  comes  Palatinus  ecclesia  Trevirensi  restituii
castrum  Sidlinge  cum  allodio  1161.  (Ilonth.  hist.  Trev.
dipi.)
Praeterea  munitionem  quandam,  quod  Sidlingen  dicitur,
  cum  ejus  allodio  ipse  comes  Palatinus  eidem  archiepiscopo
  integraliler  resignavit,  ipsamque  munitionem  a
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