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gesprochen hat, nämlich eine Burg, ein Bollwerk, mu-
nitio, castrum, als welcher auch in alten Urkunden
Erwähnung geschieht. Die Construction der noch einzig
übrig gebliebenen Mauer, die endlich auch vor einigen
Jahren eingerissen wurde, hat ebenfalls ziemlich deutlich
verralhen, in welcher Absicht der Bau ausgeführt wurde;
denn die in gerader Linie fortgelaufene und in der Mitte
der ganzen Länge nach durch einen Spalt getrennte
Mauer hatte nur schmallange, schiessschartenförmige
Oeffnungen, stand ganz frei, hatte eine bedeutende Höhe
und eine entsprechende Dicke, wie gewöhulich die Mauern
von Burgen.
Von allen vaterländischen Historiographen gedenkt
v. Hontheim fast allein der Burg, jedoch was er darüber
sagt, ist ganz wenig und betriiFt nicht etwa einen Angriff,
eine Vertheidigung oder eine Plünderung in der Umgegend,
worauf der raubsüchtige Adel in jener Zeit sich so gerne
verlegte, sondern lediglich die Uebergabe der Burg vom
Pfalzgrafen Conrad an den Trierischen Erzbischof. Die
bezüglichen Stellen lauten also:
Im Jahre 1161 hat Erzbischof Hillinus (de Falle—
mannia, de Fallemagne 1152, j- 1169) das castrum
Sidlingen gegen ein übertragenes Lehen erhalten.
Conradus comes Palatinus ecclesia Trevirensi restituii
castrum Sidlinge cum allodio 1161. (Ilonth. hist. Trev.
dipi.)
Praeterea munitionem quandam, quod Sidlingen dici-
tur, cum ejus allodio ipse comes Palatinus eidem archi-
episcopo integraliler resignavit, ipsamque munitionem a
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