Full text : Die Invasion der Franzosen in Saarbrücken im August 1870

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ich  mich  durch  die  militärischen  Ereignisse  veranlaßt
gesehen,  die  französische  Grenze  zu  überschreiten.  Ich
führe  Krieg  gegen  die  Soldaten  und  nicht  gegen  die
französischen  Bürger.  Die  werden  folglich  so  lange
die  völlige  Sicherheit  ihrer  Personen  und  ihres  Eigenthums
  genießen,  als  sie  nicht  selbst  durch  feindselige
Uttternchnlnngen  gegen  die  deutschen  Truppen  mir  das
Recht  entziehen,  ihnen  meine  Protection  zu  verleihen.
Die  die  verschiedenen  Corps  befehligenden  Generale
  werden  durch  besondere  Anordnungen,  welche  dem
Publikum  zur  Kenntniß  gebracht  werden,  die  Maßregeln
  bestimmen,  welche  gegen  Gemeinden  und  Personen
  in  Anwendung  kommen,  die  sich  gegen  die  Gebräuche
  des  Krieges  in  Widerspruch  setzen  würden.  Ans
dieselbe  Weise  werden  sie  Alles  regeln,  was  sich  ans
die  Requisitionen  bezieht,  welche  für  die  Bedürfnisse
der  Truppen  für  nöthig  erachtet  werden,  ebenso  werden
sie  die  Coursdifferenzen  zwischen  dem  deutschen  und
französischen  Gelde  feststellen,  um  so  die  persönlichen
Beziehungen  zwischen  den  Truppen  und  den  Einwohnern
zu  erleichtern.  W  i  l  h  e  l  in.“
Durch  einen  andern  Anschlag  werden  alle  occupirten
  Departements  in  Belagerungszustand  erklärt  und
die  Einwohner  unter  das  Kriegsgesetz  gestellt.
Der  Durchmarsch  der  Truppen  dauerte  anhaltend
fort;  am  1l.  August  marschirte  die  hessische  Division
über  die  Grenze,  jilngc,  kräftige  und  muntere  Leute
in  bester  Ausrüstung.  Die  französische  Armee  aber
setzte  ihren  Rückzug  gegen  die  Mosel  ans  allen
Punkten  fort,  von  der  preußischen  Cavalleric  auf  dem
Fuß  verfolgt.
Am  12.  August  fand  die  Weiterbeförderung  einer
großen  Anzahl  Verwundeter  von  hier  statt.  Die  Krankenträger-
  und  Pflegehülfen,  welche  in  Saarbrücken
ans  Hessen,  Nassau,  der  Pfalz  und  vielen  anderen
            
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