Full text : Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Für  das  erstgenannte  von  der  Grenze  von  1814
umschlossene  Gebiet  beanspruchte  Frankreich  vorbehaltlose
  Annexion,  wobei  es  sich  noch  die  Möglichkeit
einiger  „Grenzberichtigungen“  offen  hielt.  Ob  es  in
gleicher  Weise  auch  die  anderen  Gebietsteile  annektieren
  wollte,  ist  nicht  einwandfrei  aufgeklärt.  Das  Memorandum
  erweckt  den  Eindruck,  als  ob  man  auch  hier
offene  Annexion  erstrebt  habe.  Tardieu  erklärt  jedoch
in  seinem  genannten  Werk,  man  habe  für  dieses  andere
Gebiet  lediglich  die  Errichtung  eines  Sonderregimes
unter  Übertragung  des  Grubeneigentums  an  den  französischen
  Staat  beabsichtigt.  Nach  den  Angaben  von
Baker  soll  Frankreich  hier  eine  Sonderverwaltung  beansprucht
  haben,  „die  sich  kaum  von  einer  Annexion
unterschied“.
Am  28.  März  1919  kam  die  Saarfrage  zum  ersten
Male  in  dem  für  die  Feststellung  des  Vertragsinhalts
maßgebenden  Rat  der  Vier  zur  gemeinschaftlichen  Verhandlung.
  Der  italienische  Vertreter  Orlando  enthielt
sich  dabei  jeder  Mitwirkung  und  überließ  auch  in  der
Folgezeit  die  Entscheidung  in  den  Saarangelegenheiten
allein  den  übrigen  Beteiligten:  Wilson,  Lloyd  George,
Clemenceau  und  deren  Mitarbeitern.  Lloyd  George
zeigte  sich  gleich  zu  Anfang  den  französischen  Wünschen
  in  weitem  Maße  geneigt,  insbesondere  stimmte
er  der  Errichtung  einer  Sonderverwaltung  und  der
Übereignung  der  Gruben  an  Frankreich  zu,  widersetzte
sich  aber  einer  Wiederherstellung  der  Grenze  von  1814
mit  den  Worten  :  „Lassen  Sie  uns  den  von  Deutschland
im  Jahre  1871  namens  eines  angeblichen  geschichtlichen
Rechtes  begangenen  Fehler  nicht  erneuern.  Lassen  Sie
uns  keine  neuen  Elsaß-Lothringer  schaffen!“  Wilson
dagegen  widersprach  den  französischen  Forderungen  in
jeder  Hinsicht.  Er  verweigerte  nicht  nur  die  Grenze  von
1814,  sondern  lehnte  überdies  sowohl  die  Übertragung
des  Eigentums  an  den  Kohlengruben  wie  auch  die  Er¬Memorandum

  und  auch  in  den  weiteren  Verhandlungen  ausgiebig
  die  wirtschaftliche  Einheit  des  Saargebietes  hervorgehoben
  hat,  um  möglichst  weite  Gebiete  vom  Reich  abzutrennen,
jedoch  für  die  Volksabstimmung  trotzdem  die  Möglichkeit
einer  Teilung  des  Saargebietes  vorgesehen  wurde,  um  dann,
wenn  eben  möglich,  doch  noch  ein  Stück  des  Landes  für
Frankreich  zu  retten.

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