Nr. 7.
Antwort der alliierten und assoziierten Mächte auf die
Bemerkungen der deutschen Delegation zu den Friedensbedingungen.
Vom 16. Juni 1919.
(Übersetzung.)
Teil II und III, Abschnitt IV.
Saarbecken.
Die Frage des Saarbeckengebiets ist bereits Gegenstand eines
Notenwechsels mit der deutschen Delegation gewesen. Die
neuen Bemerkungen, die in der deutschen Mitteilung enthalten
sind, scheinen Sinn und Absicht dieses Abschnitts des Vertrags
vollständig zu verkennen.
Die Absicht und der Wille der Alliierten sind an zwei Stellen
ausgesprochen worden: einmal in dem Vertrag selbst, in dem
es (Artikel 45 und 46) heißt, daß Deutschland die getroffenen
Bestimmungen annimmt „als Ausgleich für die Zerstörung der
Kohlenbergwerke in Nordfrankreich unter Anrechnung auf den
Betrag der Reparation der Kriegsschäden, für die Deutschland
verantwortlich ist und um die Rechte und das
Wohlbefinden der Bevölkerung zu sichern“, ferner in der Note
vom 24. Mai, in der es hieß: „Die alliierten und assoziierten
Regierungen haben diese besondere Form der Reparation gewählt,
weil sie der Meinung waren, daß die Zerstörung der
Kohlenbergwerke Nordfrankreichs eine derartige Handlung war,
daß sie eine besondere und exemplarische Reparation erforderte.
Dieses Ziel würde durch bloße Lieferung einer bestimmten oder
unbestimmten Menge von Kohlen nicht erreicht werden. Deshalb
muß der aufgestellte Entwurf in seinen allgemeinen Bestimmungen
aufrechterhalten werden, und die alliierten und
assoziierten Mächte sind zu keiner Erörterung über diesen
Punkt geneigt.“
Die deutsche Delegation erklärt nun, daß „die deutsche Regierung
es ablehnt, irgendeine Wiedergutmachung zu leisten,
die den Charakter einer Strafe haben würde“. Der deutsche
Begriff der Gerechtigkeit scheint also eine Vorstellung auszuschließen,
die für jede gerechte Regelung wesentlich ist und
eine notwendige Grundlage für jede spätere Versöhnung bildet.
Die alliierten und assoziierten Regierungen haben, als sie
die Art der aufzuerlegenden Reparationen bestimmten, den
Wunsch gehabt, eine Form zu wählen, die in ihrer außergewöhnlichen
Art, übrigens für eine begrenzte Zeit, ein sichtbares
und klares Symbol darstellt. Sie haben gleichzeitig beabsichtigt,
für die Reparation ein sofort greifbares Pfand zu
sichern, das den in der deutschen Denkschrift selbst hervorgehobenen
Unsicherheiten entzogen ist.
Sie haben aber auch die größte Sorgfalt
darauf verwendet, den Bewohnern des Gebietes
selbst jeden materiellen oder moralischen
Schaden zu ersparen. Ihre Interessen
sind in jeder Hinsicht sorgfältig beachtet
worden, und ihre Rechtslage wird verbessert
werden.
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