Full text : Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

fanden  durch  die  Rückgabe  des  Landes  im  Friedensschluß
nach  kurzer  Zeit  stets  ein  Ende.  In  einem  Zeitraum  von  1048
Jahren  hat  Frankreich  das  Land  im  ganzen  noch  nicht
68  Jahre  besessen.  Als  im  ersten  Pariser  Frieden  1814  ein
kleiner  Teil  des  jetzt  begehrten  Gebietes  bei  der  Grenzfest-Setzung
  für  Frankreich  behalten  wurde,  erhob  die  Bevölkerung
  dagegen  schärfsten  Widerspruch  und  verlangte  „die
Wiedervereinigung  mit  ihrem  deutschen  Vaterlande“,  mit  dem
„sie  durch  Sprache,  Sitten  und  Religion  verwandt“  sei.  Nach
l1/*  jähriger  Besetzung  wurde  diesem  Wunsche  in  dem  zweiten
Pariser  Frieden  1815  Rechnung  getragen.  Seitdem  ist  das  Land
ununterbrochen  bei  Deutschland  geblieben  und  verdankt  diesem
Anschluß  seine  wirtschaftliche  Blüte.
Auch  heute  ist  die  Gesinnung  der  Bevölkerung  ebenso  deutsch
wie  vor  hundert  Jahren.  Die  Arbeiterorganisationen,  die  Bürger
und  Handwerker,  die  Industrien  und  alle  politischen  Parteien
sind  einig  in  dem  Bestreben,  Glieder  selbst  eines  verarmten
und  geschlagenen  Deutschlands  zu  bleiben.  Sie  haben,  da  ihnen
jede  freie  Meinungsäußerung  seitens  der  besetzenden  Macht
unmöglich  gemacht  wird,  durch  die  aus  dem  Gebiet  gewählten
Abgeordneten  und  berufenen  Vertreter  diesen  Willen  wiederholt
  und  nachdrücklich  öffentlich  bekundet.  Diese  so  geartete
Bevölkerung  soll  wegen  ihres  Zusammenhanges  mit  Steinkohlenbergwerken
  einer  besonderen  Regierungsform  des  Völkerbundes
  unterstellt  werden,  ohne  daß  sie  irgendwelche  Rechte
gegenüber  der  vom  Völkerbund  eingesetzten  Fünf-Männer-Kommission
  erhält.  Die  Kommission,  die  nicht  einmal
  ihren  Sitz  im  Saargebiet  haben  muß,  ist
der  Bevölkerung  für  ihre  Handlungen  nicht
verantwortlich.  Nur  eines  ihrer  Mitglieder  soll  im  Saargebiet
  geboren  und  dort  wohnhaft  sein,  wobei  in  keiner  Weise
sichergestellt  ist,  daß  es  nicht  einer  der  wenigen  im  Lande
wohnenden  Ausländer  ist.  Dieses  Mitglied  wird  nicht  von  der
Bevölkerung  gewählt,  sondern  vom  Völkerbundsrat  auf  Widerruf
  ernannt.  Mit  vier  Vertretern  anderer  Staaten  zusammen
herrscht  es  über  das  Schicksal  der  Bevölkerung  mit  praktisch
unumschränkter  Gewalt.  Eine  Volksvertretung  mit  legislativer
Befugnis  besteht  nicht.  Alle  staatsbürgerlichen  Freiheiten  gehen
der  Bevölkerung  verloren;  sie  ist  politisch  rechtlos.
Der  Gebrauch  der  deutschen  Sprache,  die  Schule,  das  religiöse
Leben  werden  unter  Kontrolle  gestellt,  dem  französischen  Staat
ist  die  Einrichtung  von  Volks-  und  technischen  Schulen  mit
französischer  Unterrichtssprache  durch  Lehrer  seiner  eigenen
Wahl  gestattet.  Die  Zukunft  aller  Beamten  und  Angestellten
wird  völlig  unsicher.  Es  besteht  die  Gefahr,  daß  die  Arbeitergesetzgebung
  im  Saargebiet  nach  anderen  Grundsätzen  entwickelt
  wird  als  im  übrigen  Deutschland.  Der  Saarbewohner
hat  als  Hauptrecht  das  der  Auswanderung,  dabei  keinen  Schutz
gegen  Ausweisung.
Diese  Bestimmungen  treffen  eine  Bevölkerung,
  die,  z  u  einem  erheblichen  Teil  durch
Kleinbesitz  an  die  Scholle  gebunden,  mit
Liebe  an  ihrem  Lande  hängt.  So  haben  von  52  000
Bergleuten  über  20  000  eigenes  Land  und  Haus,  Die  Ein¬'31


            
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