fanden durch die Rückgabe des Landes im Friedensschluß
nach kurzer Zeit stets ein Ende. In einem Zeitraum von 1048
Jahren hat Frankreich das Land im ganzen noch nicht
68 Jahre besessen. Als im ersten Pariser Frieden 1814 ein
kleiner Teil des jetzt begehrten Gebietes bei der Grenzfest-
Setzung für Frankreich behalten wurde, erhob die Bevölke¬
rung dagegen schärfsten Widerspruch und verlangte „die
Wiedervereinigung mit ihrem deutschen Vaterlande“, mit dem
„sie durch Sprache, Sitten und Religion verwandt“ sei. Nach
l1/* jähriger Besetzung wurde diesem Wunsche in dem zweiten
Pariser Frieden 1815 Rechnung getragen. Seitdem ist das Land
ununterbrochen bei Deutschland geblieben und verdankt diesem
Anschluß seine wirtschaftliche Blüte.
Auch heute ist die Gesinnung der Bevölkerung ebenso deutsch
wie vor hundert Jahren. Die Arbeiterorganisationen, die Bürger
und Handwerker, die Industrien und alle politischen Parteien
sind einig in dem Bestreben, Glieder selbst eines verarmten
und geschlagenen Deutschlands zu bleiben. Sie haben, da ihnen
jede freie Meinungsäußerung seitens der besetzenden Macht
unmöglich gemacht wird, durch die aus dem Gebiet gewählten
Abgeordneten und berufenen Vertreter diesen Willen wieder¬
holt und nachdrücklich öffentlich bekundet. Diese so geartete
Bevölkerung soll wegen ihres Zusammenhanges mit Stein¬
kohlenbergwerken einer besonderen Regierungsform des Völ¬
kerbundes unterstellt werden, ohne daß sie irgendwelche Rechte
gegenüber der vom Völkerbund eingesetzten Fünf-Männer-
Kommission erhält. Die Kommission, die nicht ein¬
mal ihren Sitz im Saargebiet haben muß, ist
der Bevölkerung für ihre Handlungen nicht
verantwortlich. Nur eines ihrer Mitglieder soll im Saar¬
gebiet geboren und dort wohnhaft sein, wobei in keiner Weise
sichergestellt ist, daß es nicht einer der wenigen im Lande
wohnenden Ausländer ist. Dieses Mitglied wird nicht von der
Bevölkerung gewählt, sondern vom Völkerbundsrat auf Wider¬
ruf ernannt. Mit vier Vertretern anderer Staaten zusammen
herrscht es über das Schicksal der Bevölkerung mit praktisch
unumschränkter Gewalt. Eine Volksvertretung mit legislativer
Befugnis besteht nicht. Alle staatsbürgerlichen Freiheiten gehen
der Bevölkerung verloren; sie ist politisch rechtlos.
Der Gebrauch der deutschen Sprache, die Schule, das religiöse
Leben werden unter Kontrolle gestellt, dem französischen Staat
ist die Einrichtung von Volks- und technischen Schulen mit
französischer Unterrichtssprache durch Lehrer seiner eigenen
Wahl gestattet. Die Zukunft aller Beamten und Angestellten
wird völlig unsicher. Es besteht die Gefahr, daß die Arbeiter¬
gesetzgebung im Saargebiet nach anderen Grundsätzen ent¬
wickelt wird als im übrigen Deutschland. Der Saarbewohner
hat als Hauptrecht das der Auswanderung, dabei keinen Schutz
gegen Ausweisung.
Diese Bestimmungen treffen eine Bevölke¬
rung, die, z u einem erheblichen Teil durch
Kleinbesitz an die Scholle gebunden, mit
Liebe an ihrem Lande hängt. So haben von 52 000
Bergleuten über 20 000 eigenes Land und Haus, Die Ein¬
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