Full text : Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Nr.  4.
Deutsche  Mantelnote  vom  29.  Mai  1919.
Versailles,  den  29.  Mai  1919.
Herr  Präsident!
Ich  habe  die  Ehre,  Ihnen  in  der  Anlage  die  Bemerkungen
der  deutschen  Delegation  zu  dem  Entwürfe  des  Friedensvertrags
  zu  überreichen.  Wir  waren  nach  Versailles  in  der  Erwartung
  gekommen,  einen  auf  der  vereinbarten  Grundlage  aufgebauten
  Friedensvorschlag  zu  erhalten.  Wir  hatten  den  festen
Willen,  alles  zu  tun,  was  in  unseren  Kräften  stand,  um  den
schweren  von  uns  übernommenen  Verpflichtungen  nachzukommen.
  Wir  hofften  auf  den  Frieden  des  Rechts,  den  man  uns
verheißen.  Wir  waren  entsetzt,  als  wir  in  jenem  Dokument
lasen,  welche  Forderungen  die  siegreiche  Gewalt  des  Gegners
an  uns  stellt
Das  rein  deutsche  Saargebiet  soll  von  unserem  Reiche  gelöst
und  seine  spätere  Angliederung  an  Frankreich  vorbereitet
werden,  obgleich  wir  Frankreich  keine  Menschen,  sondern  nur
Kohlen  schulden
Deutschland  weiß,  daß  es  Opfer  bringen  muß,  um  zum
Frieden  zu  kommen.  Deutschland  weiß,  daß  es  solche  Opfer
vertragsgemäß  zugesichert  hat,  und  will  darin  an  die  äußerste
Grenze  dessen  gehen,  was  ihm  möglich  ist
In  territorialen  Fragen  stellt  sich  Deutschland  rückhaltlos  auf
den  Boden  des  Wilson-Programms
Deutschland  ist  bereit,  die  wirtschaftliche  Versorgung  Frankreichs
  mit  Kohlen,  besonders  aus  dem  Saargebiet,  bis  zur  Wiederherstellung
  der  französischen  Bergwerke  zu  sichern
Genehmigen  Sie,  Herr  Präsident,  den  Ausdruck  meiner  ausgezeichneten
  Hochachtung.
gez.  Brockdorff-Rantzau.
An  Seine  Exzellenz
den  Präsidenten  der  Friedenskonferenz  usw.
Herrn  Clemenceau.

Nr.  5.
Bemerkungen  der  deutschen  Delegation  zu  den  Friedensbedingungen.

Saargebiet.
Über  die  Frage  des  Saargebiets  hat  bereits  ein  Schriftwechsel
stattgefunden.
Die  deutsche  Regierung  hat  mit  ihren  Noten  vom  13.  und
lö.  Mai  die  Hand  zu  einer  Lösung  geboten,  die  auf  der  einen
Seite  Frankreich  Entschädigung  für  seine  zerstörten  Kohlengruben
  mit  allen  berechtigten  Sicherheiten  gewährt,  auf  der
andern  Seite  es  Deutschland  ermöglicht,  seine  Zustimmung  zu
einer  Regelung  zu  geben,  die  mit  dem  abgeschlossenen  Vorvertrag
  über  die  Grundlagen  des  Friedens  in  Einklang  steht.

')Vergl.  Nr.  5.

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