Nr. 4.
Deutsche Mantelnote vom 29. Mai 1919.
Versailles, den 29. Mai 1919.
Herr Präsident!
Ich habe die Ehre, Ihnen in der Anlage die Bemerkungen
der deutschen Delegation zu dem Entwürfe des Friedensver¬
trags zu überreichen. Wir waren nach Versailles in der Er¬
wartung gekommen, einen auf der vereinbarten Grundlage auf¬
gebauten Friedensvorschlag zu erhalten. Wir hatten den festen
Willen, alles zu tun, was in unseren Kräften stand, um den
schweren von uns übernommenen Verpflichtungen nachzukom¬
men. Wir hofften auf den Frieden des Rechts, den man uns
verheißen. Wir waren entsetzt, als wir in jenem Dokument
lasen, welche Forderungen die siegreiche Gewalt des Gegners
an uns stellt
Das rein deutsche Saargebiet soll von unserem Reiche gelöst
und seine spätere Angliederung an Frankreich vorbereitet
werden, obgleich wir Frankreich keine Menschen, sondern nur
Kohlen schulden
Deutschland weiß, daß es Opfer bringen muß, um zum
Frieden zu kommen. Deutschland weiß, daß es solche Opfer
vertragsgemäß zugesichert hat, und will darin an die äußerste
Grenze dessen gehen, was ihm möglich ist
In territorialen Fragen stellt sich Deutschland rückhaltlos auf
den Boden des Wilson-Programms
Deutschland ist bereit, die wirtschaftliche Versorgung Frank¬
reichs mit Kohlen, besonders aus dem Saargebiet, bis zur Wie¬
derherstellung der französischen Bergwerke zu sichern
Genehmigen Sie, Herr Präsident, den Ausdruck meiner aus¬
gezeichneten Hochachtung.
gez. Brockdorff-Rantzau.
An Seine Exzellenz
den Präsidenten der Friedenskonferenz usw.
Herrn Clemenceau.
Nr. 5.
Bemerkungen der deutschen Delegation zu den Friedens¬
bedingungen.
Saargebiet.
Über die Frage des Saargebiets hat bereits ein Schriftwechsel
stattgefunden.
Die deutsche Regierung hat mit ihren Noten vom 13. und
lö. Mai die Hand zu einer Lösung geboten, die auf der einen
Seite Frankreich Entschädigung für seine zerstörten Kohlen¬
gruben mit allen berechtigten Sicherheiten gewährt, auf der
andern Seite es Deutschland ermöglicht, seine Zustimmung zu
einer Regelung zu geben, die mit dem abgeschlossenen Vor¬
vertrag über die Grundlagen des Friedens in Einklang steht.
')Vergl. Nr. 5.
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