Streitigkeiten zwischen den deutschen Behörden und
der französischen Grubenverwaltung vorgesehen war.
ln der folgenden Nacht verfaßte Tardieu zur
Widerlegung dieses Entwurfs ein besonderes
Memorandum. Daraufhin machte Wilson
selbst den Vorschlag, an Stelle der Schiedskommission
eine besondere Verwaltungskommission einzusetzen.
Damit war die Grundlage des Kompromisses gefunden.
Tardieu legte nun Wilson folgende Fragen vor: Soll
die deutsche Souveränität suspendiert werden? Soll die
Kommission alle Vollmachten haben einschließlich des
Rechtes, Beamte abzurufen? Sollen die Wahlen zum
Reichstag verhindert werden? Wilson bejahte alle diese
Fragen. Nunmehr trat das am 2. April ernannte Sonderkomitee
— Tardieu, Headlam Morley und Haskins —
zusammen und fertigte mit Unterstützung juristischer
und technischer Sachverständiger in der Nacht vom 9.
zum 10. April den ersten gemeinschaftlichen Entwurf
für dje neue Rechtsordnung im Saargebiet.12)
ln den bisherigen deutschen Abhandlungen, die sich
mit der Entstehung des Saarstatuts beschäftigen, findet
sich die Bemerkung, damals sei der endgültige Vertragstext
abgefaßt worden. Diese Angabe beruht auf
einer ungenauen Ausdrucksweise in dem genannten
Werk von Tardieu und erweist sich an Hand des bei
Miller abgedruckten Urkundenmaterials als unrichtig.13)
Der Entwurf, den man in der genannten Nacht hergestellt
hat, ist sowohl in seinem Inhalt wie auch in der
12) Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts bestätigt die
Richtigkeit des Vorwurfs, daß die Verordnung der Regierungskommission,
welche auch die Kinder der nicht zum Grubenpersonal
gehörenden Leute zu dem Besuch der französischen
Domanialschulen zuläßt, vertragswidrig ist. Denn die im Vertrag
zum Ausdruck gebrachte Beschränkung des Besucherkreises
dieser Schulen auf die Kinder des Grubenpersonals ist
kein beiläufiger belangloser Zusatz, sondern ist auf ausdrückliches
Verlangen Wilsons in den Vertrag aufgenommen worden.
(Vergl. Miller Band VIII, Seite 25, 26 Anmerkung A; Band I
Seite 229).
13) Vergl. Miller, Band IX, Seite 226, wo als Dokument Nr.
797 eine aufschlußreiche Übersicht über die Entstehung des
Saarstatuts zum Abdruck gebracht ist; Deutsche Übersetzung
in der Abhandlung von Groten „Ein neuer Beitrag zur Geschichte
des Saarstatuts,“ Zeitschrift „Deutsche Front“ (Saarbrücken)
Nr. 2 vom 15. November 1933, Seite 47 ff.
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