Full text : Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Streitigkeiten  zwischen  den  deutschen  Behörden  und
der  französischen  Grubenverwaltung  vorgesehen  war.
ln  der  folgenden  Nacht  verfaßte  Tardieu  zur
Widerlegung  dieses  Entwurfs  ein  besonderes
  Memorandum.  Daraufhin  machte  Wilson
selbst  den  Vorschlag,  an  Stelle  der  Schiedskommission
eine  besondere  Verwaltungskommission  einzusetzen.
Damit  war  die  Grundlage  des  Kompromisses  gefunden.
Tardieu  legte  nun  Wilson  folgende  Fragen  vor:  Soll
die  deutsche  Souveränität  suspendiert  werden?  Soll  die
Kommission  alle  Vollmachten  haben  einschließlich  des
Rechtes,  Beamte  abzurufen?  Sollen  die  Wahlen  zum
Reichstag  verhindert  werden?  Wilson  bejahte  alle  diese
Fragen.  Nunmehr  trat  das  am  2.  April  ernannte  Sonderkomitee
  —  Tardieu,  Headlam  Morley  und  Haskins  —
zusammen  und  fertigte  mit  Unterstützung  juristischer
und  technischer  Sachverständiger  in  der  Nacht  vom  9.
zum  10.  April  den  ersten  gemeinschaftlichen  Entwurf
für  dje  neue  Rechtsordnung  im  Saargebiet.12)
ln  den  bisherigen  deutschen  Abhandlungen,  die  sich
mit  der  Entstehung  des  Saarstatuts  beschäftigen,  findet
sich  die  Bemerkung,  damals  sei  der  endgültige  Vertragstext
  abgefaßt  worden.  Diese  Angabe  beruht  auf
einer  ungenauen  Ausdrucksweise  in  dem  genannten
Werk  von  Tardieu  und  erweist  sich  an  Hand  des  bei
Miller  abgedruckten  Urkundenmaterials  als  unrichtig.13)
Der  Entwurf,  den  man  in  der  genannten  Nacht  hergestellt
  hat,  ist  sowohl  in  seinem  Inhalt  wie  auch  in  der
12)  Die  Entstehungsgeschichte  des  Saarstatuts  bestätigt  die
Richtigkeit  des  Vorwurfs,  daß  die  Verordnung  der  Regierungskommission,
  welche  auch  die  Kinder  der  nicht  zum  Grubenpersonal
  gehörenden  Leute  zu  dem  Besuch  der  französischen
Domanialschulen  zuläßt,  vertragswidrig  ist.  Denn  die  im  Vertrag
  zum  Ausdruck  gebrachte  Beschränkung  des  Besucherkreises
  dieser  Schulen  auf  die  Kinder  des  Grubenpersonals  ist
kein  beiläufiger  belangloser  Zusatz,  sondern  ist  auf  ausdrückliches
  Verlangen  Wilsons  in  den  Vertrag  aufgenommen  worden.
(Vergl.  Miller  Band  VIII,  Seite  25,  26  Anmerkung  A;  Band  I
Seite  229).
13)  Vergl.  Miller,  Band  IX,  Seite  226,  wo  als  Dokument  Nr.
797  eine  aufschlußreiche  Übersicht  über  die  Entstehung  des
Saarstatuts  zum  Abdruck  gebracht  ist;  Deutsche  Übersetzung
in  der  Abhandlung  von  Groten  „Ein  neuer  Beitrag  zur  Geschichte
  des  Saarstatuts,“  Zeitschrift  „Deutsche  Front“  (Saarbrücken)
  Nr.  2  vom  15.  November  1933,  Seite  47  ff.

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