stehen würden, wenn die wirtschaftlichen Bestimmungen
nicht durch ein besonderes Verwaltungsregime ergänzt
würden.
Inzwischen war Wilson am 3. März erkrankt und
infolgedessen bis zum 7. März an jeder Mitarbeit verhindert.
Wiewohl ihn seine Sachverständigen im Stiche
gelassen hatten, blieb er fest. Unter keinen Umständen
wollte er den mit seinen Grundsätzen unvereinbaren
französischen Forderungen nachgeben. In der Frühe
des 7. April wagte er einen entscheidenden Schritt. Er
gab Befehl, der Kreuzer „George Washington“ habe
sofort nach Frankreich in See zu stechen, um ihn abzuholen.
Dies hieß nichts weniger, als daß er mit dem
Abbruch der Friedenskonferenz drohte. Eine ungeheure
Erregung war die Folge, und Clemenceau zeigte
sich zum Nachgeben bereit. Aber er wußte
sein Rückzugsgefecht so geschickt zu
führen, daß auch Wilson in wesentlichen
Dingen einlenkte.
Am 8. April fanden ausgiebige Verhandlungen statt.
In der Vormittagssitzung wurde Wilson durch Oberst
House vertreten. Dabei standen verschiedene englische
und französische Entwürfe zur Verhandlung. Nach einem
Bericht von Miller (Band XIX, Seite 61) sind es drei
einander ähnliche Vorschläge gewesen: Plan A ließ
die deutsche Souveränität bestehen, übertrug aber die
Verwaltung an Frankreich. Plan B übertrug die Souveränität
an den Völkerbund und die Verwaltung an
Frankreich. Plan C errichtete einen unabhängigen
Staat unter dem Protektorat Frankreichs, dem auch die
Kontrolle über die Gruben eingeräumt werden sollte.
Am Nachmittag beteiligte sich Wilson selbst wieder
an den Verhandlungen. Er billigte zwar die wirtschaftlichen
Bestimmungen, lehnte aber nach wie vor jede
Suspendierung der deutschen Souveränität ab und legte
seinerseits einen am Tage zuvor von Miller verfaßten
Entwurf vor,11) worin eine ständige internationale
Schiedskommission zur Schlichtung der befürchteten
n) Abgedruckt bei Miller Band VIII, Seite 22 ff. Dieser
Entwurf sieht auch als erster für den Fall der Rückgliederung
an Deutschland einen Rückkauf der Gruben vor, wobei
der Preis durch eine Dreierkommission bestimmt und in Gold
gezahlt werden sollte.
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