Wilson zeigte sich jedoch auch diesen Plänen gegenüber
unzugänglich. Einem seiner Mitarbeiter sagte er
damals: „Ich will Frankreich jede Art von Entschädigung
geben, auf die es Anspruch hat, ich habe aber
kein Recht, ihm Völker zu überantworten, die nicht zu
ihm überzugehen wünschen, noch sie unter eine Sonderverwaltung
zu stellen, falls sie es nicht haben wollen,
selbst wenn jene für sie besser wäre.“ Demzufolge beauftragte
er seine Sachverständigen mit dem Entwurf
einer Rechtsordnung, welche Frankreich die freie Benutzung
der Gruben sichere, die deutsche Staatsgewalt
aber bestehen ließe. Es war ein folgenschweres Verhängnis,
daß die beiden Sachverständigen Haskins und
Johnson, die den Entwurf ausarbeiteten, die grundsätzliche
Einstellung ihres Präsidenten nicht teilten und
obendrein von ausgesprochen frankophiler Gesinnung
waren. Ihr Gutachten, welches die Übertragung des
Eigentums an den Kohlengruben und weiteste wirtschaftliche
Erleichterungen für Frankreich vorsah, enthielt
überdies den Hinweis, daß „die politischen und
administrativen Abmachungen zur Sicherung der beabsichtigten
Ergebnisse einer Prüfung unterzogen werden
sollten.“10) In einer Sonderkommission, in der Frankreich
durch Tardieu und Aubert, England durch Headlam
Morley und die Vereinigten Staaten durch Haskins vertreten
waren, wurde sodann die Einzelregelung der
Übertragung des Grubeneigentums beraten. Der am
5. April 1919 erstattete Kommissionsbericht, zu dessen
Unterzeichnung Tardieu den englischen und amerikanischen
Unterhändler durch Berufung auf „Treu und
Glauben“ veranlaßt hatte, enthielt am Schluß den Hinweis,
daß große Schwierigkeiten und Konflikte entanfänglich
auch noch für die Zeit nach Beendigung dieser
Sonderverwaltung Frankreich das „ewige Eigentum an den
Gruben“ zusprechen wollte.
10) Es ist ein bedauerliches Mißgeschick, daß der dritte
amerikanische Sachverständige Baruch, der in seinem Gutachten
die Übereignung der Gruben an Frankreich als ungerecht,
unzweckmäßig und gefährlich verwarf und daher
lediglich eine Verpflichtung Deutschlands zur Lieferung von
Kohlen anempfahl, mit diesem Gutachten zu spät (am 9. April)
fertig wurde, nachdem Wilson bereits dem anderen Gutachten
zugestimmt und es am 31. März an Clemenceau weitergegeben
hatte.
12