Full text : Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Wilson  zeigte  sich  jedoch  auch  diesen  Plänen  gegenüber
  unzugänglich.  Einem  seiner  Mitarbeiter  sagte  er
damals:  „Ich  will  Frankreich  jede  Art  von  Entschädigung
  geben,  auf  die  es  Anspruch  hat,  ich  habe  aber
kein  Recht,  ihm  Völker  zu  überantworten,  die  nicht  zu
ihm  überzugehen  wünschen,  noch  sie  unter  eine  Sonderverwaltung
  zu  stellen,  falls  sie  es  nicht  haben  wollen,
selbst  wenn  jene  für  sie  besser  wäre.“  Demzufolge  beauftragte
  er  seine  Sachverständigen  mit  dem  Entwurf
einer  Rechtsordnung,  welche  Frankreich  die  freie  Benutzung
  der  Gruben  sichere,  die  deutsche  Staatsgewalt
aber  bestehen  ließe.  Es  war  ein  folgenschweres  Verhängnis,
  daß  die  beiden  Sachverständigen  Haskins  und
Johnson,  die  den  Entwurf  ausarbeiteten,  die  grundsätzliche
  Einstellung  ihres  Präsidenten  nicht  teilten  und
obendrein  von  ausgesprochen  frankophiler  Gesinnung
waren.  Ihr  Gutachten,  welches  die  Übertragung  des
Eigentums  an  den  Kohlengruben  und  weiteste  wirtschaftliche
  Erleichterungen  für  Frankreich  vorsah,  enthielt
  überdies  den  Hinweis,  daß  „die  politischen  und
administrativen  Abmachungen  zur  Sicherung  der  beabsichtigten
  Ergebnisse  einer  Prüfung  unterzogen  werden
sollten.“10)  In  einer  Sonderkommission,  in  der  Frankreich
  durch  Tardieu  und  Aubert,  England  durch  Headlam
Morley  und  die  Vereinigten  Staaten  durch  Haskins  vertreten
  waren,  wurde  sodann  die  Einzelregelung  der
Übertragung  des  Grubeneigentums  beraten.  Der  am
5.  April  1919  erstattete  Kommissionsbericht,  zu  dessen
Unterzeichnung  Tardieu  den  englischen  und  amerikanischen
  Unterhändler  durch  Berufung  auf  „Treu  und
Glauben“  veranlaßt  hatte,  enthielt  am  Schluß  den  Hinweis,
  daß  große  Schwierigkeiten  und  Konflikte  entanfänglich

  auch  noch  für  die  Zeit  nach  Beendigung  dieser
Sonderverwaltung  Frankreich  das  „ewige  Eigentum  an  den
Gruben“  zusprechen  wollte.
10) Es  ist  ein  bedauerliches  Mißgeschick,  daß  der  dritte
amerikanische  Sachverständige  Baruch,  der  in  seinem  Gutachten
  die  Übereignung  der  Gruben  an  Frankreich  als  ungerecht,
  unzweckmäßig  und  gefährlich  verwarf  und  daher
lediglich  eine  Verpflichtung  Deutschlands  zur  Lieferung  von
Kohlen  anempfahl,  mit  diesem  Gutachten  zu  spät  (am  9.  April)
fertig  wurde,  nachdem  Wilson  bereits  dem  anderen  Gutachten
zugestimmt  und  es  am  31.  März  an  Clemenceau  weitergegeben
hatte.

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