Full text : Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

regime  ausgeschaltet  ist.  2.  Wenn  die  Zahl  der  deutschen
Saarländer  die  Annexion  des  Gebietes  durch  Frankreich
nicht  zuläßt,  so  kann  Frankreich  wegen  der  großen
Anzahl  der  im  Saargebiet  wohnenden  Franzosen  den
Fortbestand  der  deutschen  Herrschaft  nicht  dulden.  Am
29.  März  1919  legten  sie  ihren  neuen  Entwurf  vor.
Darin  findet  sich  zum  erstenmal  die  Einbeziehung  des
Völkerbundes  in  die  Saarfrage  sowie  ein  befristetes
Regierungssystem  mit  nachfolgender  Volksabstimmung.
Nach  diesem  Vorschlag  sollte  das  Saargebiet  für  einen
Zeitraum  von  15  Jahren  —  der  ursprünglich  auf  20
Jahre  bemessen  war  —  unter  die  Gewalt  des  Völkerbundes
  gestellt  werden.  Dabei  sollte  Frankreich  vom
Völkerbund  im  Wege  eines  Mandats  die  Befugnis  erhalten,
  das  Gebiet  militärisch  zu  besetzen,  die
Aufsicht  über  die  Lokalverwaltung  zu
führen  sowie  die  Bürgermeister  und  Beigeordneten
  zu  ernennen.8)  Für  die  Volksabstimmung
  war  ein  sehr  bemerkenswertes  Verfahren
ausgeklügelt:  Den  Saarländern  sollte  auf  Antrag  die
französische  Staatsangehörigkeit  verliehen  werden.  Sobald
  die  Mehrheit  der  Wahlberechtigten  eines  Kreises
die  französische  Staatsangehörigkeit  erworben  oder  ein
Kreistag  den  Beschluß  auf  Vereinigung  mit  Frankreich
gefaßt  hätte,  sollte  die  Annexion  nach  Genehmigung
des  Völkerbundes  erfolgen.  Anträge  auf  vorzeitige  Rückgliederung
  an  Deutschland  sollten  dagegen  nicht  zulässig
  sein.  Nach  15  Jahren  sollte  eine  Volksabstimmung
nur  noch  insoweit  stattfinden,  als  der  Anschluß  an
Frankreich  nicht  schon  auf  die  genannte  Weise  erfolgt
wäre.  Die  Gruben  sollten  aber  in  jedem  Falle  französisches
  Eigentum  bleiben.9)

8)  In  einem  bei  Miller  (Band  VIII,  Seite  153)  abgedruckten
französischen  Entwurf,  dessen  Datum  ungewiß  ist,  der  aber
wohl  noch  vor  dem  oben  erörterten  Vorschlag  verfaßt  wurde,  ist
schlechthin  die  Rede  von  einem  „Mandat,  das  Saargebiet  zu
verwalten“  („mandat  d’administrer  la  Sarre“);  dort  ist  auch
die  Dauer  des  Provisoriums  noch  mit  20  Jahren  angegeben
und  eine  Abstimmung  „soit  en  bloc,  soit  par  communes“  vorgesehen.

9)  Bemerkenswert  ist  die  Inkonsequenz,  daß  man  die  Notwendigkeit
  eines  Sonderregimes  mit  der  Behauptung  begründete,
  Frankreich  könne  die  Nutzung  der  Gruben  nur  nach
Einrichtung  einer  Sonderverwaltung  verwirklichen,  dann  aber

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