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V. Das Seelenhafte. Der Wissenserwerb.
Ich weiß um einen ganz bestimmten Inhalt, ich oder,
besser, mein Selbst wußte vorher um diesen Inhalt in seinem
Reichtum und seinem Geordnetsein noch nicht ich werde
einst wohl um noch mehr an Inhaltsreichtum und Inhalts¬
ordnung wissen. Kurz: mein Wissen ist erworben.
Was heißt das nun? Heißt es vielleicht doch, unserer Lehre
zum Trotz, daß Ich aus einem rohen Stoff fätig bewußt Ord¬
nung geformt habe?1)
Was wir eigentlich meinen, wenn wir das Wort Wissens¬
erwerb aussprechen, das also soll in diesem Abschnitt unter¬
sucht werden; besser gesagt: was wir mit ihm meinen dürfen
und meinen müssen, wenn wir bis an das unzerlegbare
Letzte an Bedeutungshaftem einerseits, bis an das Ursprüng¬
lichste des bewußten Erlebens anderseits hinangehen. Und
mit dem Begriff des Wissenserwerbes zugleich wird der Be¬
griff seiner Verbesserung und Verbesserbarkeit und
wird auch, aber mehr beiläufig, der Begriff des Irrtums
und der Begriff Zweifel zu untersuchen sein.
1. Die „Tatsache“.
Beginnen wir einmal mit der Erörterung des Wissens
um eine Naturtatsache im eigentlichsten, ursprünglichsten
Sinne dieses Wortes. Was der Naturforscher meint, wenn
er von „Tatsache“ spricht, ist nämlich meist schon etwas
*) Man wird vielleicht sagen, auch im Gebiet der Lehre von der
Seele müßte zunächst das „ordnungsmoniatische Ideal“ d, h. die Frage
nach der Einen in ihrer Ordnungsbedeutung geschauten Seelenordnung,
in welche jedes einzelne Seelen-Etwas seinen einen Ordnungsplatz hat,
aufgeworfen werden. Dieses Problem ist aber, in verneinendem Sinne,
dadurch erledigt, daß ja schon die „Eine Ordnung alles Gegenständ¬
lichen“ und die „Eine Naturordnung“ nicht bestehen. Alles Natur¬
hafte kann ja doch auch als Gehabtes ausdrücklich aufgefaßt werden.
Es handelt sich also im Rahmen des Seelischen von Anfang an um
Ordnungsvorläufigkeicen oder „Surrogate“.