Full text: Wissen und Denken

16 II. Der Begriff Ordnung. Die allgemeine Logik. 
theoretische, konstruierende Psychologie, aber er stellt nicht 
den Ursachverhalt fest. Alles bewußte Haben ist „Akt“, 
und es gibt nur eine „Akt“-art: Haben. 
Und weiter: indem ich Etwas als Setzung bewußt habe, 
„urteile“ ich zugleich, daß das Etwas „ist“, nämlich daß es 
unmittelbarer Gegenstand ist. Hier haben wir das sogenannte 
„Urteil“ in seinem allerursprünglichsten Sinne vor uns; sein 
Erfassen ist für uns ohne Schwierigkeit. Das Urteil im 
üblichen Sinne des Wortes, das dreigliedrige Urteil, wird 
unserer Lehre, daß es tätiges Denken nicht als bewußtes 
Erlebnis gibt, später freilich eine gewisse Schwierigkeit 
darbieten. — 
2. Das ordnungsmonistische Ideal. 
Doch wir sind gar zu rasch gewesen. Wir haben un¬ 
besehen von Gegenständen in der Mehrzahl, von bestimmten, 
verschiedenen Gegenständen geredet. Gibt es denn diese 
Gegenstände im Plural, muß es sie geben? Gehen wir, um 
das prüfen, zunächst einmal wieder einen Schritt in der 
Betrachtung zurück: 
Wir haben oben bildlich von einem „Vorwissen“ des 
Ich um das, was Ordnungsbedeutung ist, geredet. Ebenso 
können wir nun weiter von einem „Vorwollen“ oder „Ver¬ 
wünsch“ des Ich reden: 
Vorausgesetzt nämlich, daß der Ursachverhalt des Ich 
habe bewußt geordnetes Etwas besteht, so ist es offenbar der 
„Vorwunsch“ oder „Urwunsch“ des Ich, das Etwas restlos 
als „in Ordnung“ zu schauen. Anders gesagt: Ich wünsche 
das Etwas, welches ich (unscharf gesprochen: im Jetzt) habe, 
so zu schauen, daß es trotz seiner vielleicht bestehenden 
Mannigfaltigkeit ein Ganzes ist, und zwar in jeder Be¬ 
ziehung. Und zwar soll da nicht etwa nur von meinem
	        
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