16 II. Der Begriff Ordnung. Die allgemeine Logik.
theoretische, konstruierende Psychologie, aber er stellt nicht
den Ursachverhalt fest. Alles bewußte Haben ist „Akt“,
und es gibt nur eine „Akt“-art: Haben.
Und weiter: indem ich Etwas als Setzung bewußt habe,
„urteile“ ich zugleich, daß das Etwas „ist“, nämlich daß es
unmittelbarer Gegenstand ist. Hier haben wir das sogenannte
„Urteil“ in seinem allerursprünglichsten Sinne vor uns; sein
Erfassen ist für uns ohne Schwierigkeit. Das Urteil im
üblichen Sinne des Wortes, das dreigliedrige Urteil, wird
unserer Lehre, daß es tätiges Denken nicht als bewußtes
Erlebnis gibt, später freilich eine gewisse Schwierigkeit
darbieten. —
2. Das ordnungsmonistische Ideal.
Doch wir sind gar zu rasch gewesen. Wir haben un¬
besehen von Gegenständen in der Mehrzahl, von bestimmten,
verschiedenen Gegenständen geredet. Gibt es denn diese
Gegenstände im Plural, muß es sie geben? Gehen wir, um
das prüfen, zunächst einmal wieder einen Schritt in der
Betrachtung zurück:
Wir haben oben bildlich von einem „Vorwissen“ des
Ich um das, was Ordnungsbedeutung ist, geredet. Ebenso
können wir nun weiter von einem „Vorwollen“ oder „Ver¬
wünsch“ des Ich reden:
Vorausgesetzt nämlich, daß der Ursachverhalt des Ich
habe bewußt geordnetes Etwas besteht, so ist es offenbar der
„Vorwunsch“ oder „Urwunsch“ des Ich, das Etwas restlos
als „in Ordnung“ zu schauen. Anders gesagt: Ich wünsche
das Etwas, welches ich (unscharf gesprochen: im Jetzt) habe,
so zu schauen, daß es trotz seiner vielleicht bestehenden
Mannigfaltigkeit ein Ganzes ist, und zwar in jeder Be¬
ziehung. Und zwar soll da nicht etwa nur von meinem