1. Ordnung und Gegenstand.
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Gegenstand nämlich nenne ich, mitMeinong, Husserl
und anderen, jedes bestimmte Etwas, welches ich als solches
habe — (ich könnte sagen, „im jetzt habe“, und das würde
scheinbar die Verständlichkeit erhöhen; aber eben nur
scheinbar, denn alles Zeitliche muß hier ausgeschlossen
bleiben). Ein Gegenstand ist unmittelbar, insofern als er
lediglich schlicht gehabt ist; unmittelbarer Gegenstand ist
also das, was oft in irreführender Weise, gleich als ob das
Bewußtsein ein Gefäß wäre, „Bewußtseinsinhalt“ genannt
wird; man sagt auch wohl „Vorstellung“ im allgemeinen
Sinne des Wortes.
Freilich ist uns nun unmittelbarer Gegenstand ein be¬
stimmtes Etwas stets, insofern er Ordnungszeichen trägt
und in einer Ordnung steht. Aber das tut er immer, was
oft nicht genügend erkannt wird. Es „gibt“ gar keinen un¬
mittelbaren Gegenstand, der nicht zum mindesten dieser und
solcher wäre. Auch wenn mein Bewußtheit scheinbar leer
ist, wenn ich „vor mich hin träume“, gänzlich ohne „Aufmerk¬
samkeit“ bin, gar keine „Begriffe“ im engeren Sinne des
Wortes habe, auch dann habe ich irgend ein Dieses, welches
jedenfalls ein Solches ist. Damit aber ist gesagt: es trägt
jeder Gegenstand zum mindesten zwei Ordnungszeichen, denn
dieses und solches sind, wie sich sogleich zeigen wird, Ord¬
nungszeichen, und zwar von der „unanschaulichen“, rein be¬
deutungshaften Art.
Jeder unmittelbare Gegenstand nun ist, eben weil
er dieser und solcher niemals nicht ist, zugleich Setzung
oder Gesetzes oder „Begriff“ im all er ursprünglichsten
Sinne des Wortes. Es gibt aber kein „Erleben“,
welches nicht Haben eines Gesetzten wäre. Wer
dem Setzungshaben ein setzungsfreies Haben als reines „Er¬
leben“ voranstellt, der treibt, ohne es vielleicht zu wollen,