Full text: Wissen und Denken

XI. Schluß 
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'seits von aller Logik, Psychologie und Metaphysik steht und 
diese alle erst möglich macht. Daß Ich bewußt, „daß ich be¬ 
wußt habe“, habe, dieses unaufhellbare Kennzeichen des Ur- 
bestandes selbst machte ihn seinerseits möglich; er ruhte, so¬ 
zusagen, in sich. Es handelt sich hier um gar nichts als 
um den Urtatbestand selbst; von „Psychologie“ ist gar keine 
Rede. Erst wenn ich das Gehabte in seiner Besonderheit 
bewußt habe, tritt Logik, und als besonderer Zweig der Logik 
die Logik des Seelenhaften, die philosophische Psychologie, auf. 
Also weder Psychologie, noch Logik sind das Erste. 
Freilich führen nun Seelenlogik und Naturlogik weiter 
zur Wirklichkeitslehre, zur Metaphysik, und da mag denn 
der Urtatbestand als Folge von einem Anderen erscheinen; 
das nQÖtfQov bleibt er für Ich trotz allem; und auch die 
Metaphysik bleibt Ich-gehabt, ob sie schon als mehr denn 
Ich-gehabt gilt. 
Jeder, der Vermögen, wie Sinnlichkeit und Verstand, an 
den Ausgang stellt, oder viele Iche und affizierende Dinge, 
oder ein „allgemeingültiges“ Gelten gewisser „Sinne“ für „das 
Bewußtsein“, oder das Dasein gewisser „Werte“ — sie alle 
sind Metaphysiker, aber allzufrüh Metaphysiker. Sie mögen 
recht haben; aber die Art, wie sie ihre Sätze aufstellten, war 
nicht berechtigt. 
Der Urtatbestand enthält das schlichte Ich und das 
schlichte habe, das wir auch durch iveißv) ersetzen können; 
er enthält nichts von Werden oder Tun. Ich soll bedeuten, 
was ich meine, wenn ich eben in der abgeklärtesten Form 
Ich sage — weiter lässt sich hier nichts erläutern. Daß 
dieses Ich einzig ist, bedarf keiner Erläuterung; aber es ist 
J) Dann darf das Wort wissen natürlich nicht, wie vielfach üblich 
ist, auf den „potentiellen“ der „Reproduktion“ fähigen Besitz der 
Seele angewendet werden.
	        
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