XI. Schluß
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'seits von aller Logik, Psychologie und Metaphysik steht und
diese alle erst möglich macht. Daß Ich bewußt, „daß ich be¬
wußt habe“, habe, dieses unaufhellbare Kennzeichen des Ur-
bestandes selbst machte ihn seinerseits möglich; er ruhte, so¬
zusagen, in sich. Es handelt sich hier um gar nichts als
um den Urtatbestand selbst; von „Psychologie“ ist gar keine
Rede. Erst wenn ich das Gehabte in seiner Besonderheit
bewußt habe, tritt Logik, und als besonderer Zweig der Logik
die Logik des Seelenhaften, die philosophische Psychologie, auf.
Also weder Psychologie, noch Logik sind das Erste.
Freilich führen nun Seelenlogik und Naturlogik weiter
zur Wirklichkeitslehre, zur Metaphysik, und da mag denn
der Urtatbestand als Folge von einem Anderen erscheinen;
das nQÖtfQov bleibt er für Ich trotz allem; und auch die
Metaphysik bleibt Ich-gehabt, ob sie schon als mehr denn
Ich-gehabt gilt.
Jeder, der Vermögen, wie Sinnlichkeit und Verstand, an
den Ausgang stellt, oder viele Iche und affizierende Dinge,
oder ein „allgemeingültiges“ Gelten gewisser „Sinne“ für „das
Bewußtsein“, oder das Dasein gewisser „Werte“ — sie alle
sind Metaphysiker, aber allzufrüh Metaphysiker. Sie mögen
recht haben; aber die Art, wie sie ihre Sätze aufstellten, war
nicht berechtigt.
Der Urtatbestand enthält das schlichte Ich und das
schlichte habe, das wir auch durch iveißv) ersetzen können;
er enthält nichts von Werden oder Tun. Ich soll bedeuten,
was ich meine, wenn ich eben in der abgeklärtesten Form
Ich sage — weiter lässt sich hier nichts erläutern. Daß
dieses Ich einzig ist, bedarf keiner Erläuterung; aber es ist
J) Dann darf das Wort wissen natürlich nicht, wie vielfach üblich
ist, auf den „potentiellen“ der „Reproduktion“ fähigen Besitz der
Seele angewendet werden.