X. Metaphysik des Wissens.
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nur ein Gefüge von Vermutungen1) sein kann, denn
der Schluß von der Folge auf den Grund ist nicht eindeutig,
läßt vielmehr als sichere Aussage nur die eine zu, daß der
Grund, d. h. das, was mitsetzt, nicht ärmer an Mannig¬
faltigkeit, d. h. an Inhaltskennzeichnung, sein darf
als die Folge.
X. Metaphysik des Wissens.
Wir gehen nun zu unserer letzten Sonderaufgabe, der
Aufstellung eines Schemas der Metaphysik des Wissens
und Denkens über; mehr als ein Schema zu geben liegt
selbstverständlich nicht im Plan dieser Studie2).
Was alles ist hier Erfahrung im weitesten Sinne des
Wortes? Was alles hat also Metaphysik auszudeuten? Zu
was allem hat sie den Grund zu suchen? Zählen wi'r das
alles in möglichst scharfer Formung auf.
Es liegen erfahrungshaft zur Ausdeutung vor:
1. Der Urtatbestand des Ich habe bewußt Etwas; indem
ich diesen Tatbestand selbst habe, bin ich selbstbewußt oder
„um mein Ich-Wissen wissend0'. Hatten wir3) doch dem LJr-
tatbestand auch dem breiterem Ausdruck gegeben: „Ich habe
bewußt und zugleich meines Habens bewußt geordnetes
Etwas". Hier habe ich nicht etwa „mein Selbst", sondern
I) Zu den „Vermutungen“ gehört hier sogar schon, daß derjenige,
welcher eine Metaphysik zu leisten unternimmt, das Wirkliche über¬
haupt als in seiner besonderen Seinsart bestehend annimmt, und ferner,
daß er es „rational“ betreffbar sein läßt, d. h. voraussetzt, r>s hätten
die Setzungen dieses, nicht-dieses, verschieden, soviel usw. mit Rücksicht
auf das Wirkliche einen Sinn. Das kann hier nicht näher ausgeführt
werden; vgl. Wirklichkeitslehre S. 58 ff,
J) Näheres in W. L. S. 125 ff. und sonst, sowie in Die Betehafen-
heit det höchsten Objekts, Sitz.-Ber, Akad. Heidelberg 1918 Nr. 11.
s) s. o. S. 8.