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IX. Rückblick.
Form des Gehabtseins ein anderes solches, d. h. ein solches
mit anderen Kennzeichen sein. Denn jetzt gewinnt ja der
Begriff Erscheinung einen klaren Sinn: Was Ich habe, ist
das Wirkliche, wie und insofern überhaupt es dem Ich,
„meinem“ Ich, erscheint; und es sind andere und reichere
Formen des Erscheinens denkbar als meine. Nicht, das ist
klar, werden hier die Dinge der empirischen Wirklichkeit,
die „Gegenstände der Erfahrung“ verselbständlich; nicht
einmal derart, daß gefragt wird, was denn vom „Ding“
bleibe, wenn ich alles „Sinnliche“ von ihm abziehe. Raum¬
hafte Dinghaftigkeit überhaupt gehört ja zum Ich-gehabten.
Bis hierher hat Kant Endgültiges geschaffen. Aber dem,
was in ich-gehabter Form raumhafte Dinghaftigkeit überhaupt
mit Eigenschaften ist, diesem als einem Ganzen wird jetzt
ein Zug, eine Seite, ein Kennzeichen des Wirklichen zuge¬
ordnet, und andere Ich-Gehabtheiten sind Erscheinungen von,
sind Zeichen für andere Seiten des Wirklichen.
Das alles gehört zur allgemeinen Begriffsaufstellung einer
Metaphysik, aus welcher sich ihr Programm und ihre Me¬
thode ohne weiteres ergibt, ebenso wie ihre Beschränktheit.
Es gehört aber nicht zu unserer Aufgabe, das alles hier1)
zu entwickeln, und nur Eines mag noch gesagt sein: Vom
erfahrungsmässig Gehabten, im weitesten Sinne des
Wortes, hat alle Metaphysik ausgegeben, die Erfahrung in
ihrer Gesamtheit hat sie auszudeuten, zu ihr als einer Folge
habe sie den-Grund zu suchen, nämlich Das Wirkliche,
welches ja doch reicher und anders als Erfahrung sein soll,
welches aber so geartet sein soll, daß Erfahrung
sein kann, wie sie ist, daß Erfahrung aus ihm
folgt. Daraus ergibt sich ohne weiteres, daß Metaphysik
x) Vgl. meine Wirklichkeitslehre 1917,