4. Richtigkeit. Abweisung des Platonismus. Das „Gelten“. 109
„bewähren“, wovon früher (S. 62) geredet worden ist. Das
Feld der Richtigkeit ist also die Natur- und Seelenlogik.
Auch Richtigkeit ist Ich-Richtigkeit. Von „allgemeingültiger“
Richtigkeit, d. h. von Richtigkeit für „alle Subjekte“ zu reden,
hat nur einen empirischen Sinn, der übrigens eine ziemlich
verwickelte Sach ist, denn die „anderen Subjekte“ sind meine
„Objekte“1). Für eine Richtigkeit für ein „Bewußtsein über¬
haupt“ fehlt jede Möglichkeit eines Maßstabes, ganz abge¬
sehen davon, daß hier die Grenzen der Logik überschritten
würden.
In einfachster Form besteht Richtigkeit, wenn ein durch
einen unmittelbar gehabten Gegenstand „gemeinter“ Natur¬
gegenstand (s. o. S. 40 f.) sich in seinem Gemeintsein als solcher
bewährt, wofür Kohärenz des Naturwerdezusammenhanges be¬
kanntlich der Prüfstein ist.
Man wird nun sagen, das „Sich-bewähren“ einer Richtig¬
keit sei nur ein Maßstab für sie als ich-gehabte Richtig¬
keit, aber kennzeichne nicht Richtigkeit als solche.
Aber das Kriterium muß hier gleichzeitig Definition sein.
„Das Richtige“ als solches ist uns ja nicht nur nicht gegeben,
sondern wird gar nicht einmal als bestehend gedacht; denn
die mittelbaren naturwirklichen und seelenwirklichen Gegen¬
stände sind ja nur aus Ordnungsgründen so „gemeint“, als
ob sie selbständig für sich bestünden. Von mehr als einem
Sich-bewähren, nämlich etwa von einer „Übereinstimmung“
zwischen dem Meinen und dem Gemeinten, hier zu reden, hat
daher überhaupt gar keinen klaren Sinn, wenigstens so lange
wir Logik treiben.
b) Aber auch von einem platonischen „Sein“ des Natur-
und Seelenwirklichen in Form „wahrer Sätze an sich“ (Bol-
*) Auf den Ordnangsbegriff „das andere psycho-physische Wesen“
kann hier nicht eingegangen werden. Vgl. Wirklichkeitslehre S. 308.