102
VI. Metaphysik. Das Wirkliche.
Naturdingen, denn ich meine sie ja als gleichsam selbständig
bestehend. Das ist mehr als ein blosses Haben von Be-
ziehlichkeiten aus dem Bereich unmittelbarer Gegenstände,
wie manche Neukantianer wollen; und es ist doch anderer¬
seits kein unmittelbares Erfassen in dem Sinne, wie manche
Anhänger Husserls’ es sich denken1). Unmittelbar Лабе
ich, wenn es sich um ein Naturding oder überhaupt um
etwas Naturhaftes handelt, auch nur einen Begriff, eine Setzung,
ebenso wie bei meinem Haben eines unmittelbar Gegen¬
ständlichen rein als solchen. Aber da, wo es sich um ein
Naturding handelt, hängt dem unmittelbar Gehabten — der
„Vorstellung", dem „Bewußtseinsinhalt“, wie man wenig passend
zu sagen pflegt — eine Tönung an, welche ganz ausdrücklich
über bloße unmittelbare Gehabtheit hinausführt, über sie
hinausfiihren soll. Diese Tönung, welche Naturwirkliches
betreffende Inhalte z. B. von mathematischen scharf scheidet,
diese Tönung aber ist es, die wir mit dem Wort „einen
naturwirklichen Gegenstand als mittelbaren, gleichsam selb¬
ständigen meinenu bezeichnen. Und im Metaphysischen wird
nun auch gemeint, nur in anderer, in gleichsam mittelbar-
mittelbarer Weise. Der gemeinte Naturgegenstand meint
uns jetzt ein Kennzeichen des Wirklichen; und dieses Wirk¬
liche, ob ich es schon nur doppelt meinend erfassen kann,
insofern es überhaupt vom Ich-wissen betreifbar ist, wird
doch ausdrücklich gefaßt mit dem Tone, daß es auch nicht
ich-betreffbare Kennzeichen habe.
Für dieses ein Beispiel: Die Naturordnungslehre lehrt,
daß es in der Natur, und zwar in der belebten Natur, nicht
mechanische, d. h. nicht in die Verknüpfung von Werde¬
einzelheiten im Raum auflösbare Werdeformen gibt. Wenn
wir nun, was erlaubt ist, sagen: Räumlichkeit sei mir das
*) s. o. S. 75, Anm. 3.