Full text: Wissen und Denken

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VI. Metaphysik. Das Wirkliche. 
Naturdingen, denn ich meine sie ja als gleichsam selbständig 
bestehend. Das ist mehr als ein blosses Haben von Be- 
ziehlichkeiten aus dem Bereich unmittelbarer Gegenstände, 
wie manche Neukantianer wollen; und es ist doch anderer¬ 
seits kein unmittelbares Erfassen in dem Sinne, wie manche 
Anhänger Husserls’ es sich denken1). Unmittelbar Лабе 
ich, wenn es sich um ein Naturding oder überhaupt um 
etwas Naturhaftes handelt, auch nur einen Begriff, eine Setzung, 
ebenso wie bei meinem Haben eines unmittelbar Gegen¬ 
ständlichen rein als solchen. Aber da, wo es sich um ein 
Naturding handelt, hängt dem unmittelbar Gehabten — der 
„Vorstellung", dem „Bewußtseinsinhalt“, wie man wenig passend 
zu sagen pflegt — eine Tönung an, welche ganz ausdrücklich 
über bloße unmittelbare Gehabtheit hinausführt, über sie 
hinausfiihren soll. Diese Tönung, welche Naturwirkliches 
betreffende Inhalte z. B. von mathematischen scharf scheidet, 
diese Tönung aber ist es, die wir mit dem Wort „einen 
naturwirklichen Gegenstand als mittelbaren, gleichsam selb¬ 
ständigen meinenu bezeichnen. Und im Metaphysischen wird 
nun auch gemeint, nur in anderer, in gleichsam mittelbar- 
mittelbarer Weise. Der gemeinte Naturgegenstand meint 
uns jetzt ein Kennzeichen des Wirklichen; und dieses Wirk¬ 
liche, ob ich es schon nur doppelt meinend erfassen kann, 
insofern es überhaupt vom Ich-wissen betreifbar ist, wird 
doch ausdrücklich gefaßt mit dem Tone, daß es auch nicht 
ich-betreffbare Kennzeichen habe. 
Für dieses ein Beispiel: Die Naturordnungslehre lehrt, 
daß es in der Natur, und zwar in der belebten Natur, nicht 
mechanische, d. h. nicht in die Verknüpfung von Werde¬ 
einzelheiten im Raum auflösbare Werdeformen gibt. Wenn 
wir nun, was erlaubt ist, sagen: Räumlichkeit sei mir das 
*) s. o. S. 75, Anm. 3.
	        
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