3. Die Wendung zur Phänomenologie1).
a) Unter dem Begriff der Phänomenologie fassen
wir hier eine Reihe von Richtungen zusammen, die,
untereinander in Einzelheiten verschieden, ihre Zu¬
sammengehörigkeit doch in dem gemeinsamen Bemü¬
hen besitzen, den Erscheinungen nahe zu kommen
und die Gesetzlichkeit des Gegebenen, nicht die äu¬
ßere, die physikalische, auch nicht die innere, die
psychologische, sondern die logische und die logisch¬
einleuchtende, die evidente Gesetzlichkeit in der
Form und in der Verbindung der Erscheinungen zu
erfassen, einsichtig zu machen und in Urteilen zu for¬
mulieren. So durchwaltet die verschiedenen Phäno¬
menologien ein bemerkenswerter logischer Zug: In der
Form und Gestalt von Urteilen soll das „Wesentliche“
an den Erscheinungen ausgesprochen werden. Ge¬
lingt diese „Reduktion“ (Husserl), dann ist die Er¬
scheinung bzw. Erscheinungsgruppe im philosophi¬
schen Sinne erkannt. Es ist über sie alles ausgesagt,
was von einer „wissenschaftlichen“ Philosophie ver¬
langt werden kann. Zugleich aber sind auch alle
Phänomenologien auf die Wahrung der Beziehung der
Urteile zur gegenständlichen Wirklichkeit bedacht.
Es handelt sich um keine freie, spekulative, aus der
formalen Kombination und aus der kombinatorischen
Konstruktion der Gedanken, der Begriffe, der Urteile
hervorgegangene Logik, sondern um eine im ausge-
*) Vgl. die ausgezeichnet lehrreiche, klare und scharfsinnige
Schilderung dieser Wendung hei Ernst von Aster „Die Philoso¬
phie der Gegenwart“, Leiden 1935. S. 54 ff.
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