Full text: Logik

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II. Elementarlehre. 
entnehmen hätte, lim zu ihren eignen Begriffen zu gelangen, 
sondern indem den Forderungen der Anschauung durch die 
eignen Mittel des reinen Denkens genügt wird. Es ist 
damit die gemeinsame letzte Grundlage der Arithmetik 
und Geometrie aufgedeckt und die strenge Einheit der 
mathematischen Wissenschaft in ihrem logischen Fundament 
gesichert. 
II. Mathematische Physik. 
§ 29. Zeit und Raum. 
Die Gesetze der Zeit und des Raumes folgen aus den 
Gesetzen der Größe, unter Hinzutritt der Bedingung der 
vollständigen Determination einer alle vereinbaren Rich¬ 
tungen der Größensetzung vereinenden einzigen Ordnung. 
Dieses Merkmal der Einzigkeit hatte Kant im Sinne, wenn 
er Zeit und Raum als „Anschauungen“ von bloßen Begriffen 
unterschied und ihnen demgemäß ihre Stelle nicht in der 
„transzendentalen Logik“, sondern abseits von dieser in 
einer „transzendentalen Ästhetik“ anwies. Doch sind sie 
ihm nicht Angeschautes, sondern ursprüngliche Weisen — 
die Dissertation von 1770 sagt geradezu: Gesetze — des 
Anschauens; Arten, wie das Mannigfaltige der Erscheinungen 
sich „in gewissen Verhältnissen ordnet“, nämlich den Ver¬ 
hältnissen des Nach- und Nebeneinander. Also die Funktion 
des Anschauens besteht in einem Ordnen nach bestimmten 
Verhältnissen. Damit rückt aber die Anschauung in die 
nächste Nachbarschaft der Denkfunktionen, und zwar derer 
der Relation, welches eben die Funktionen der Ordnung 
sind, und zwar mit dem Ziele einer Ordnung in einziger 
Art. Darauf zielt auch die fernere Bestimmung, wonach 
Anschauung, im Unterschied vom Begriff, unmittelbare, nicht 
mittelbare Vorstellung des Gegenstands sein, oder durch 
sie der Gegenstand gegeben, nicht bloß gedacht, oder die 
Gegenstände in Zeit und Raum, nicht bloß unter ihnen 
als gemeinsamen Merkmalen vorgestellt sein sollen. Auf 
der Höhe der Konsequenz der kritischen Methode ist nichts 
gegeben abseits des Denkens; nur eine ursprüngliche Denk¬ 
funktion kann es sein, durch die zumal der Gegenstand 
gegeben wird. So erklärt auch eine Anmerkung der 2. Auf¬ 
lage der Kritik der reinen Vernunft (zu § 26), daß durch
	        
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