mit ihnen seine Angelegenheiten zu besprechen, sei
es, um auf die Art Gottesdienst zu halten, die ihm
und seinen Glaubensgenossen zusagt, sei es einfach,
um seine Stunden und Tage auf eine seinen Neigun¬
gen und Launen entsprechende Weise zuzubringen.
Endlich ist es das Recht für jeden, die Regierungs¬
geschäfte zu beeinflussen, sei es durch die Ernennung
aller oder gewisser Beamter, sei es durch Eingaben,
Bittschriften, Forderungen, welche die Behörde mehr
oder weniger zu beachten verpflichtet ist. Verglei¬
chen Sie nun mit dieser Freiheit diejenige der Alten!
Sie bestand darin, gemeinsam, jedoch unmittelbar,
verschiedene Teile der ganzen Souveränität auszu¬
üben, auf öffentlichem Platz über Krieg und Frie¬
den zu beraten, mit dem Ausland Bündnisverträge
abzuschliessen, Gesetze zu verabschieden, Urteile
auszusprechen, die Rechnungen, die Akten, die
Amtsführung der Räte zu überprüfen, sie vor dem
gesamten Volk erscheinen zu lassen, sie anzuklagen,
sie zu verurteilen oder freizusprechen. Während die
Alten dies alles als Freiheit bezeichneten, erachteten
sie es gleichzeitig als mit dieser gemeinsamen Frei¬
heit vereinbar, dass der Einzelne vollständig der Ge¬
walt der Gesamtheit unterworfen war. Sie finden
bei ihnen beinahe keinen der Genüsse, welche, wie wir
soeben gesehen haben, einen Teil der neuen Freiheit
ausmachen. Alle privaten Handlungen unterstehen
einer strengen Aufsicht. Persönliche Unabhängigkeit
wird nicht gewährt; es gibt keine Rede-, keine Ge¬
werbe- und keine Glaubensfreiheit. Wir betrachten
es als eines unserer kostbarsten Rechte, dass wir un-
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