Gefühl enthalten sind, müssen in Rechtsformen an¬
gewendet werden, die mit den jeweiligen wirtschaft¬
lichen und sozialen Umständen übereinstimmen und
sich also mit diesen Umständen wandeln. Constant
hatte bereits festgelegt: «Die Gesellschaft hat nur
das Recht, den Betrug und die Bedrückung zu ver¬
bieten.» Die praktischen Folgerungen aus dem Zu-
sammenstoss dieser Forderung mit derjenigen der
unbeschränkten Wirtschaftsfreiheit hat er nicht ge¬
zogen. Mit dieser Spannung zwischen der Freiheit
als Voraussetzung eines menschenwürdigen Daseins
und der sozialen Gerechtigkeit haben sich andere
Denker des 19. Jahrhunderts auseinandergesetzt,
etwa Sismondi und Tocqueville; sie ist eine der
Hauptaufgaben, um deren Lösung heutzutage in der
Schweiz wie in der ganzen Welt hartnäckig gerun¬
gen wird.
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