Full text: Über die Freiheit

langt er auch, dass die freiwillig eingegangene Bin¬ 
dung jederzeit wieder gelöst werden könne. Diese 
Bindung ist also nicht wesentlich. Constants Reli¬ 
gionsauffassung fehlt als Grundlage eine gemeinsame 
religiöse Wahrheit; über den Wert eines Glaubens 
entscheidet letztlich die Überzeugung des einzelnen 
Menschen. 
Aus der gleichen subjektiven Einstellung heraus 
gestaltet Constant das Verhältnis des Einzelwesens 
zur politischen Gemeinschaft. Die Begriffe des Na¬ 
tionalismus, der Verpflichtung des Bürgers auf sein 
Vaterland sind ihm fremd, denn sie haben sich erst 
in jener Zeit, in der Romantik, gebildet. Der Staat 
hat kein Recht, sagt er, von den Menschen Taten zu 
verlangen, welche «den ewigen Grundsätzen der Ge¬ 
rechtigkeit» widersprechen, welche die Menschen also 
vor ihrem Gewissen nicht verantworten können. Der 
Staat hat nicht nur ihre sittliche Entscheidung zwi¬ 
schen Gut und Böse anzuerkennen; er hat auch ihre 
Kräfte zu achten, den Willen zur Vervollkommnung, 
die Erkenntnisfähigkeit, das Gefühl, denn es sind 
von Gott gegebene Kräfte. Die darf der Staat nicht 
beschränken, und deshalb muss er die persönlichen 
Freiheiten gewähren. 
Da Constant dem Staat die Aufgabe überträgt, 
die Vergehen und Verbrechen zu bestrafen, die Ord¬ 
nung aufrecht zu erhalten und zu verhindern, dass 
die Einzelnen sich gegenseitig schaden, müssen die 
Menschen dem Staat die Macht dazu geben und ihm 
deshalb einen Teil ihrer Rechte abtreten. Constant 
legt nun fest, dass nicht das Gesetz und nicht der 
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