Tadel nimmt ein halbamtliches Gepräge an, wo¬
durch er heftiger schmerzt und schadet. Die Be¬
troffenen klagen deswegen die Regierung an. Welche
Vorsichtsmassregeln diese auch trifft, all dem, was
einem persönlichen Angriff gleicht, kann sie doch
nicht Vorbeugen. Solche Vorsichtsmassregeln for¬
dern ein geistreiches und spöttisches Volk bloss auf,
sie gewandt zu umgehen. Wenn die Zeitungen dem
Einfluss der Polizei unterstehen, gilt es als ein Be¬
weis von Geist, die Polizei durch einige Sätze, die
sie nicht sofort begreift, zu verwirren. Nun, wer
unter uns weigert sich, einen Beweis von Geist zu
geben, wenn keine Todesstrafe darauf steht?
Eine Regierung, die nicht Gewaltherrschaft sein
will, muss sich davor hüten, die menschliche Eitel¬
keit aufzustacheln; sie darf nicht zugeben, dass sich
mit der Befreiung aus ihrer Abhängigkeit ein Erfolg
verbinde.
Die Zeitungszensur begeht also diesen ersten Feh¬
ler, dass sie allzusehr darauf achtet, was die Blätter
Falsches und Unpassendes sagen könnten. Ihre Aus¬
übung erheischt Unruhe und Kleinlichkeit, was ihrer
Würde nicht entspricht. Die Regierung muss sozu¬
sagen jedem Abschnitt nachjagen und ihn ungültig
erklären, damit es nicht scheine, als habe sie ihn
gutgeheissen. Wenn man in einem Land nicht ohne
Einwilligung der Regierung reden könnte, wäre jedes
Wort amtlich, und sooft einem Redner eine Unvor¬
sichtigkeit entschlüpfte, müsste man ihr widerspre¬
chen. Die Regierung möge freie Zeitungen schaffen.
Dann werden deren Behauptungen nichts anderes als