halts ihrer Schriften droht, weshalb glaubt man
denn, dass sie die Strafe fürchten, die für die Art
der Veröffentlichung vorgesehen ist?
Die Regierung wirkt sogar ihrem eigenen Ziel ent¬
gegen. Es ist doch gewiss so, dass irgendein Mann,
den der Wunsch, seine Gedanken zu äussern, zum
ersten Ungehorsam verleitet hat, die gesetzlichen
Grenzen nicht verletzt hätte, wen er sich unschul¬
dig hätte aussprechen können. Da er jetzt nichts
mehr aufs Spiel setzt, wird er diese Schranken über¬
schreiten, um seiner Schrift mehr Zugkraft zu ver¬
leihen, aber auch weil er durch die Gefahr, der er
Trotz bietet, verbittert und verwirrt worden ist. Der
Schriftsteller, der sich einmal dafür entschieden hat,
das Gesetz zu übertreten und sich über die Zensur
hinwegzusetzen, spürt fürderhin keinen Antrieb, in
seinen weiteren Vorkehrungen dieses Gesetz zu ach¬
ten. Der Verfasser, der öffentlich schreibt, ist immer
vorsichtiger als derjenige, der sich versteckt. Wer in
Paris wohnt, ist zurückhaltender, als wer sich nach
Amsterdam oder Neuenburg flüchtet.
Die Regierung wird deshalb zur Überzeugung ge¬
langen — dessen bin ich sicher —, dass es notwendig
ist, den kleinen Schriften und Flugblättern, unbe¬
schadet der Verantwortlichkeit ihrer Verfasser und
Drucker, volle Freiheit zu gewähren. Denn sie wird
einsehen, dass diese Freiheit das einzige Mittel ist,
das uns vor der Flemmungslosigkeit der im Ausland
oder unter einer ausländischen Ortsangabe gedruck¬
ten Schriften bewahren kann. Sie wird diese Freiheit
auch deshalb zugestehen, weil sie nach reiflicher