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rung könne nicht erschiessen, selbst wenn sie es wollte;
sie wolle es zweifellos nicht, selbst wenn sie es könnte.
Erlauben ist deshalb die bessere Lösung.
Man muss beachten, dass Gesetze, mit denen man
Vorbeugen will, im Grunde genommen Gesetze sind,
welche strafen. Die Regierung verbietet, ohne Vor¬
zensur drucken zu lassen. Wie wird sie indessen
einen Schriftsteller hindern, ihr Verbot zu übertre¬
ten? Man müsste vor allen bekannten Druckereien
Wachen auf stellen und ausserdem Haussuchungen
durchführen, um die geheimen Druckereien zu ent¬
decken. Das ist Inquisition grössten Ausmasses.
Wenn die Regierung hingegen nicht zu diesen Mass¬
nahmen greift, dann beugt sie nicht mehr vor, dann
straft sie. Nur bestraft sie ein anderes Vergehen,
nämlich dasjenige, ohne Erlaubnis zu drucken, statt
dass sie das Vergehen verfolgt, verwerfliche Dinge
zu drucken. Die Schrift wird nichtsdestoweniger
erschienen sein. Das gewichtige Beweismittel, das
man immer anführt, ist irrig. Eine Zensur sei nötig,
sagt man, denn wenn es nur Strafgesetze gebe, könne
ein Verfasser zwar wohl bestraft werden, doch sei
das Unheil bereits geschehen. Aber wenn sich der
Schriftsteller der Zensur nicht unterwirft, wenn er
heimlich drucken lässt, so kann er wohl wegen die¬
ser Gesetzesübertretung bestraft werden, doch das
Unheil wird ebenfalls bereits geschehen sein. Man
wird zwei Vergehen statt eines zu bestrafen, man
wird indessen nicht vorgebeugt haben. Wenn man
glaubt, dass sich die Schriftsteller nicht durch die
Strafe einschüchtern lassen, die ihnen wegen des In¬
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