85
der Sonntag Invocavit, der 29. und 9. März 1253 — nach
unserer Zeitrechnung. Ohne Zweifel haben wir also die Ver¬
handlungen zu Rupelmonde nur kurze Zeit nach dem 29. März
1253 anzusetzen und zwar ist mit Rücksicht auf die (belgische)
Jahreszahl 1252 der terminus ad quem der 20. Apr. — Ostern1).
Übrigens müssen die Verhandlungen von Margaretha oder
ihren Abgesandten einer- und von Florentius andererseits
gehalten sein, da König Wilhelm selbst sich Anfangs April 1253
noch in Holland befand: damit stimmt dann wiederum sehr
gut, dass Florentius selbst die Artikel vorlegte, wie das Proto¬
koll sagt1 2). Erst gegen Ende des Monats kam der König nach
Brabant, und nun wurden mit ihm die Verhandlungen fort¬
gesetzt zu Antwerpen 3), wohin Margaretha ebenfalls gekommen
1) Sattler 46 setzt diese Verhandlungen in den Anfang Juni 1252
aus dem Grunde, weil es völlig undenkbar sei, dass „man nach dem
Spruch von Frankfurt im Juli 1252 in einer derartigen Conferenz gar
keine Rücksicht auf denselben genommen hätte, dass zu einer Zeit, wo
die Gegensätze bereits bis auf die Spitze getrieben waren, und beide
Teile ein Heer gegen einander gerüstet hatten, wo von Seiten Hollands
gar keine Rechte Flanderns auf Seeland anerkannt wurden, dass zu
einer solchen Zeit noch derartige Punkte zur Erörterung gebracht wur¬
den“. Aber Margaretha konnte ja dem Rechte nach gegen den Frank¬
furter Spruch nicht einschreiten. Da Wilhelm ihr wegen Seeland nicht
gehuldigt hatte, so hatte sie dem Könige ebenso wegen ihrer Reichs¬
lehen nicht gehuldigt. Dadurch halte sie wissentlich sich der Felonie
schuldig gemacht; Verhandlungen konnten also hierüber kaum noch
stattfinden. Dass aber gerade solche Punkte, wie sie in der Conferenz
erörtert sind, unmittelbar vor Ausbruch des Kampfes wirklich erörtert
wurden, ist erklärlich durch die Bemühungen des Herzogs von Brabant
um die Erhaltung des Friedens und aus der allgemeinen Erfahrung, dass
die Gegner unmittelbar vor Ausbruch eines Kampfes sich gerade solche
Kleinigkeiten, welche hier zur Besprechung kommen, vorzuwerfen und
die Hauptsache ausser Acht zu lassen pflegen.
2) Artikel 3.
3) Apr. 26. ist Wilhelm hier anwesend, Reg. 191. Dass hier Ver¬
handlungen slatlfandcn, bezeugt die holländische Reimchronik Stokes bei
Boehmer, Font. II, 421, v. 1039 lf.: De coninc was ten selven stonden —
Alse ict hebbe ondervonden — Te rechter waerheit in Brabant — Tote
enen parlemenle, und v. 1066. 67: Dil was gheseit den coninc — Tote
Antwerpen daer hi lach, und Guise XV, 144.