Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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dern ganz ab. Der Streit dreht sieh vielmehr um fast gering¬ 
fügige, formelle und materielle Versäumnisse, welche sie sich 
durch die Missachtung der Verträge von 1248 und 1250 gegen¬ 
seitig vorzuwerfen hatten, und natürlich durch den vertrags- 
mässig gemeinsamen Besitz von Seeland, welches sich in Wirk¬ 
lichkeit völlig in den Händen der Holländer befand, hervorgerufen 
waren. Besonders ist es die Stellung von Geiseln und die 
Gerichtsbarkeit, um die es sich handelt, und über die man 
sich nie einigen konnte, so lange Seeland gemeinsam ver¬ 
waltet werden sollte. Man warf sich Rechtsverletzungen 
vor, welche grösstenteils, wie wir aus den in nr. 3, §. 2 und 4 
der erwähnten Artikel enthaltenen Tagesangaben — wobei 
allerdings das Jahr nicht besonders notiert ist — schliessen 
können, kurz vor den Verhandlungen selbst vorgefallen sein 
sollten. Wenn diese Nichtbeachtung der früheren Verträge in 
einem andern Jahre als dem der Verhandlungen selbst vor¬ 
gefallen wäre, so hätte man ohne Zweifel das Jahr hinzugefügt; 
und ausserdem ist kaum glaublich, dass man sich mehrere 
Monate oder gar Jahre lang hindurch bei geringfügigen Ereig¬ 
nissen, wie sie in den Verhandlungen als an jenen Tagen 
geschehen erwähnt werden, noch genau des Tages, an dem sie 
geschahen, hätte erinnern können. Vielmehr haben wir anzu¬ 
nehmen, dass die Verhandlungen bald nach den dort unter 
Angabe des Tages erwähnten Ereignissen stattgefunden haben. 
Florentius, Wilhelms Bruder, erwähnt nun in dem Protokoll, 
dass „sabbato ante laetare“, ferner „dominica, qua cantatur: 
Invocavit me“ seinen dort genannten Unterthanen Unrecht ge¬ 
schehen sei. Auf dem Bücken des Pergamentblattes steht, wie 
Warnkönig S. 179 bemerkt, die Zahl 1252. Es wäre ein sehr 
merkwürdiger Zufall, wenn diese Zahl gerade die Nummer des 
Actenstückes wäre; wenn es der Fall wäre, so wäre die Zahl 
sehr wahrscheinlich von anderer Hand, als das Protokoll selbst 
geschrieben; was aber auch nicht der Fall zu sein scheint, da 
Warnkönig, welchem das jedenfalls aufgefallen wäre, nichts 
davon bemerkt. Wir nehmen daher an, dass die Zahl 1252 
uns wirklich das Jahr der Verhandlungen — natürlich nach bel¬ 
gischer Datierung, da Rupelmonde ja in Brabant, lag — angibt. 
Dann wären obige Tage, nämlich der Sonnabend vor Lätare und
	        
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