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dern ganz ab. Der Streit dreht sieh vielmehr um fast gering¬
fügige, formelle und materielle Versäumnisse, welche sie sich
durch die Missachtung der Verträge von 1248 und 1250 gegen¬
seitig vorzuwerfen hatten, und natürlich durch den vertrags-
mässig gemeinsamen Besitz von Seeland, welches sich in Wirk¬
lichkeit völlig in den Händen der Holländer befand, hervorgerufen
waren. Besonders ist es die Stellung von Geiseln und die
Gerichtsbarkeit, um die es sich handelt, und über die man
sich nie einigen konnte, so lange Seeland gemeinsam ver¬
waltet werden sollte. Man warf sich Rechtsverletzungen
vor, welche grösstenteils, wie wir aus den in nr. 3, §. 2 und 4
der erwähnten Artikel enthaltenen Tagesangaben — wobei
allerdings das Jahr nicht besonders notiert ist — schliessen
können, kurz vor den Verhandlungen selbst vorgefallen sein
sollten. Wenn diese Nichtbeachtung der früheren Verträge in
einem andern Jahre als dem der Verhandlungen selbst vor¬
gefallen wäre, so hätte man ohne Zweifel das Jahr hinzugefügt;
und ausserdem ist kaum glaublich, dass man sich mehrere
Monate oder gar Jahre lang hindurch bei geringfügigen Ereig¬
nissen, wie sie in den Verhandlungen als an jenen Tagen
geschehen erwähnt werden, noch genau des Tages, an dem sie
geschahen, hätte erinnern können. Vielmehr haben wir anzu¬
nehmen, dass die Verhandlungen bald nach den dort unter
Angabe des Tages erwähnten Ereignissen stattgefunden haben.
Florentius, Wilhelms Bruder, erwähnt nun in dem Protokoll,
dass „sabbato ante laetare“, ferner „dominica, qua cantatur:
Invocavit me“ seinen dort genannten Unterthanen Unrecht ge¬
schehen sei. Auf dem Bücken des Pergamentblattes steht, wie
Warnkönig S. 179 bemerkt, die Zahl 1252. Es wäre ein sehr
merkwürdiger Zufall, wenn diese Zahl gerade die Nummer des
Actenstückes wäre; wenn es der Fall wäre, so wäre die Zahl
sehr wahrscheinlich von anderer Hand, als das Protokoll selbst
geschrieben; was aber auch nicht der Fall zu sein scheint, da
Warnkönig, welchem das jedenfalls aufgefallen wäre, nichts
davon bemerkt. Wir nehmen daher an, dass die Zahl 1252
uns wirklich das Jahr der Verhandlungen — natürlich nach bel¬
gischer Datierung, da Rupelmonde ja in Brabant, lag — angibt.
Dann wären obige Tage, nämlich der Sonnabend vor Lätare und