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vor Frankfurt getroffen hatte, so weil gekommen, dass ein
Krieg nicht mehr vermieden werden konnte. Zwar halte der
Frankfurter Urteilsspruch für Margaretha eigentlich keine be¬
deutende Folgen gehabt: sie hatte sowohl Flandern und Henne¬
gau, wie auch Reichsflandern besetzt und besass es ungehindert,
da weder Wilhelm noch Johann von Avennes mächtig genug
noch einer ihrer Anhänger geneigt waren, die Reichslehen der
Margaretha abzunehmen. Wenn also auch der Frankfurter
Tag für die Gräfin eine wirkliche Folge nicht halte, so rüstete
sie doch von jetzt an sehr energisch gegen Holland1).
Der Ausbruch des Kampfes im Sommer 1253 ist aber
wohl besonders herbeigeführt durch eine Ende October 12521 2)
in der Grafschaft Hennegau gegen Margaretha ausgebrochene
Empörung, hervorgerufen durch das grausame Regiment der
Gräfin in diesem Lande. Denn um den Tod ihres ältesten
Sohnes zweiter Ehe, Wilhelm von Dampierre, welcher in einem
Turnier zu Trazegnies am 6. Juli 1251 gefallen war3), an den
Avennes, ihren Söhnen erster Ehe, auf deren Ansliften, wie sie
behauptete, Wilhelm getötet war, zu rächen, hatte sie in der
Grafschaft Hennegau, welche ja nach ihrem Tode den Avennes
1) Grfise, Annales Hannoniae, herausgegeben von Fortia d’Urban
Paris 1826—33, Bd. XV, S. 134 und SS. XXV, 419 ff. v. Heller.
2) Sattler 44, setzt diese „Volksbewegung“ in den Anfang des Jahres
1252. Es ist aber nicht einzusehen, weshalb Sattler aus Guises Erzählung
nach der „Geschichte der Bunden“ — nicht Bonden, wie S. schreibt,
da sie lateinisch rolundi genannt werden, also deutsch „Runden“ — nur
die Thatsache dieser Empörung entnehmen will, ohne die Einzelheiten
gelten zu lassen. Denn sonst hätte er nach den genauen Daten bei
Guise XV, 144 intra annuin cum dimidio, S. 116, feria 5: ante festum
omnium sanctorum entnehmen müssen, dass die Volksbewegung etwa
1V2 Jahr nachdem die Handrischen Beamten (nach Wilhelm von Dam-
pierres Tode, 1251, Jul. 6.) in das I.and geschickt waren, ausbrach. Mir
scheint „die Geschichte der Runden“ die grösste Glaubwürdigkeit zu
verdienen, da sie den Eindruck macht, als ob sie von einem den Er¬
eignissen sehr nahe getretenen Verfasser geschrieben sei; und da beson¬
ders grade ihre chronologischen Angaben sich sehr gut mit den Urkunden
in Verbindung bringen lassen, habe ich keinen Anstand genommen, diese
Zeitangaben hier zu verwerten.
3) Guise XV, 111, Anm.
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