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Im Winter 1252 auf 53 begab sich der König zum zweiten
Male nach Niedersachsen, wo sich aber seine Thätigkeit als
Herrscher wiederum nur in Besitzbestätigung, Schutzprivilegien
und anderen Gunstbezeugungen äusserte. Besonders aber suchte
er die Markgrafen Otto und Johann von Brandenburg durch
Verleihung neuer Privilegien an sich zu fesseln. Am 15. Febr. 1253
verlieh er ihnen zu Braunschweig auf Bitte des Herzogs Albrecht
von Sachsen das Anfallrecht auf dessen Reichslehen für den
Fall, dass der Herzog ohne Erben sterben sollte1) und belehnte
sie ausserdem an demselben Tage auf Bitte des Herrn Richard
von Zerbst mit dessen Reichsleben *). Vielleicht verfolgte der
König mit der Erteilung dieser Privilegien, wie mit der Reise
nach Niedersachsen überhaupt, den Zweck, hier Bundesgenossen
zu werben für den bevorstehenden Feldzug gegen Flandern;
der Erfolg dieser Bemühungen war dann allerdings sehr gering.
Vierter Abschnitt.
Feldzüge gegen die Gräfin Margarethe von Flandern
und den Grafen Karl von Anjou.
Die Jahre 1253 und 1254.
1. Veranlassung und Verhandlungen.
Der Streit mit Margaretha von Flandern rief den König
im März 1253 nach Holland zurück. Denn um diese Zeit war
es in Folge der fortwährenden Conflicte zwischen Florentius
und der Gräfin in Seeland, besonders aber in Folge der Ver¬
fügungen, welche Wilhelm im Juli des vergangenen Jahres
1) Reg. 184.
2) Reg. 185.