Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

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meisters Dietrich, „welcher die deutsche Sprache verstände“, 
sich an die Höfe der einzelnen Fürsten zu begeben, um sie zur 
Anerkennung König Wilhelms zu bewegen1). So suchte der 
Papst also auf Volk1 2) und Fürsten in gleicherweise zu wirken. 
Dann sandte er an die einzelnen Fürsten selbst eindringliche 
Ermahnungsschreiben, so vor allem an den Herzog von Sach¬ 
sen3), den Markgrafen von Brandenburg und sogar an den Herzog 
von Baiern und an dessen Gemahlin4). Die wichtigeren Städte, 
wie Worms, Speier, Frankfurt, Gelnhausen, Oppenheim, suchte 
er jetzt durch Ermahnungen auf die Seite der Kirche zu ziehen5), 
nachdem Wilhelm im vergangenen Jahre mit Gewalt gegen sie 
nichts hatte ausrichten können. Innocenz wirkte also mit allen 
ihm zu Gebote stehenden Mitteln für seine Partei. Aber den¬ 
noch Hessen sich weder Fürsten noch Städte bewegen, die 
staufische Partei zu verlassen; Bann und Interdict hatten ihre 
Wirkung bei ihnen verloren, und sie zum Gehorsam zu zwin¬ 
gen, hatte weder Innocenz noch Wilhelm die Macht. 
So hatte Konrad auch beim zweiten Heranzuge6) an den 
Rhein im März 1251 ein beträchtliches Heer bei sich. Sein bester 
Bundesgenosse, der Herzog von Baiern, war aber, als Konrad 
diesen Zug gegen Wilhelm unternahm, durch einen Panfall der 
Böhmen in Baiern gezwungen, seine Truppen zum Schutze des 
eigenen Landes zu verwenden. Um hier kurz auf die Stellung 
Böhmens zu den Parteien einzugehen, so hatte König Wenzel 
immer auf päpstlicher Seite gestanden; nicht so sein Sohn 
Ottocar, später der Gegner Rudolfs von Habsburg. Nach zwei¬ 
maligem Kampf zwischen Vater und Sohn hatten sie sich 1249 
wieder versöhnt und bewiesen ihre Anhänglichkeit an die päpst¬ 
liche Partei dadurch, dass sie im Frühjahr 1251 den treuesten 
1) Potth. 11, 14202. 
2) Aut' dieses, wie wir sahen, durch die Kreuzpredigten der Mino- 
ritcn. 
3) Potth. II, 14200. 14204. 14199. 
4} Potth. II, t4206. 14207. 
5) Potth. II, 14210. 
6) Palacky, Gesch. Böhmens II, 1, 136; Böhmer, Wittelsbachische 
Regesten S. 23. Gesta Trev. SS. XXIV, 410.
	        
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