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4. Die ersten Verwicklungen mit der Gräfin Margaretha
von Flandern.
Während der König aber hier am Rhein beschältigt war,
sein königliches Ansehen zu vermehren, war nicht einmal seine
gräfliche Stellung gesichert: denn grade im Sommer des
Jahres 1248 brach die Fehde, in welche schon seine Vorfahren
mit den Grafen von Flandern, ihren südlichen Nachbaren, lange
Jahre hindurch verwickelt gewesen waren, von neuem aus.
Da dies Verhältnis Wilhelms zu Flandern auch in den späteren
Jahren seiner Regierung grossen Einfluss auf seine Thätigkeit
hatte, so müssen wir hier, wro es uns zuerst entgegentritt, auf
den Ursprung dieser Stellung der beiden Grafen zu einander
etwas näher eingehen *).
War die Stellung der beiden Grafen zum Reiche eine völlig
gleichberechtigte, so hatte doch der langjährige Streit beider
um den Besitz von Westseeland, welches die eigentlichen Be¬
sitzungen der Grafen trennte, endlich eine Lehensabhängigkeit
der Grafen von Holland von ihren Nachbarn herbeigeführt.
Am 27. Febr. 1168 war nach einem für Holland unglücklich
geführten Kriege zwischen den Grafen Philipp von Flandern
und Floris von Holland zu Hedensee ein Vertrag geschlossen,
nach welchem die letzteren von den Grafen von Flandern die
Grafschaft Seeland als Lehen nehmen und ihnen deswegen die
Huldigung leisten sollten; die Hauptbestimmung, auf welche es
wegen der später daraus entstehenden Verwicklungen beson¬
ders ankommt, war die, dass die Einkünfte von Seeland zwi¬
schen beiden Grafen und ihren Nachfolgern geteilt, das Land
gemeinsam verwaltet werden sollte2). Dieser Vertrag war
natürlich für die Grafen von Holland immer sehr lästig gewesen,
und wie seine Vorgänger, so hatte sich auch Wilhelm von
Holland dem Lehnseide zu entziehen gesucht ; er hatte ihn der
S. Pantaleonis, welche nur von der Anwesenheit des Kölner Erzbischofs,
nicht aber von der Wilhelms sprechen, überzeugend nachgewiesen, dass
der König der Grundsteinlegung nicht beiwohnte.
1) Vgl. die Dissertation von Sattler, Die flandrisch-holländischen
Verwicklungen unter Wilhelm von Holland 1248—1256. Göttingen 1872.
2) Die Urkunde ist gedruckt zuletzt bei Rergh, Oork. I nr. 147.