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war es besonders gewesen, dem er nächst den Bestrebungen
des Papstes die Krone verdankte, und welcher mit den drei
rheinischen Erzbischöfen seine Hauptstütze gewesen war. Daher
begab sich der König jetzt in Begleitung des päpstlichen Legaten
selbst nach Brabant, um mit dem Sohne des verstorbenen, dem
jungen Herzog Heinrich III., das freundschaftliche Verhältnis,
in welchem er zu seinem Vater gestanden hatte, zu erneuern.
Am 6. Febr. finden wir Wilhelm zu Löwen an der Dyle1). Von
hier aus begab er sich zugleich nach Seeland und Holland,
seiner Heimat, die er seit seiner Wahl noch nicht wieder be¬
sucht hatte. Wohl 21/* Monate blieb Wilhelm von der Belage¬
rung von Kaiserswerth fern1 2); denn erst um die Mitte des
April, nachdem er Zieriksee, Middelburg und s’Gravenhage
besucht hatte, kehrte er zurück. Die Angabe der Jahrbücher
von St. Pantaleon3), dass er nach dem Tode des Herzogs Hein¬
rich von Brabant mit dem Legaten Gapocci sich nach Utrecht
begeben habe, und dass es hier zu Reibereien zwischen ihrem
Gefolge und den Bürgern der Stadt gekommen sei, worauf der
König und der Legat unwillig die Stadt verlassen hätten, ist in
die ersten Tage des April zu verlegen, da der König am 3. Apr.
zu Utrecht urkundete, und von hier nach Kaiserswerth zurück¬
kehrte, wo er am 20. urkundlich4) wieder im Lager ist5).
Der päpstliche Legat sowohl, wie Wilhelm selbst, fuhren
während dessen fort, sich Anhänger zu erkaufen, beide mit
päpstlichem Gelde, Wilhelm ausserdem durch Vergabung der
wenigen Reichsgüter, die er für sich zu gewinnen vermocht
1) Reg. 6.
2) Cardauns im Arch. f. G. des Niederrh. VII, 231 und derselbe,
Konrad v. H. S. 25 sagt zwar, Wilhelm sei schon am 25. Febr. wieder
vor Kaiserswerth gewesen und beruft sich dabei auf eine von Meerman
gedruckte Urkunde Wilhelms, welche datiert ist: in die S. Walpurgis.
Der Walpurgistag ist aber (cf. Weidenbach, Calendarium) der* 1. Mai,
während Meerman d. 25. Febr. rectificiert hat. Ihm ist Cardauns gefolgt.
Dagegen hat schon Böhmer die Urkunde richtig unter nr. 17 zum 1. Mai
eingetragen.
3) M. G. SS. XXII, 542, 30 fT. Ausg. v. Waitz S. 292.
4) Bergh. oork. 1 nr. 455.
_ 5) Cf. Arch. f. G. d. Niedcrrh. VII, 231.