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Bürger schwuren ihm den Eid der Treue1). Johann de Века1 2)
und die Bearbeiter seiner Chronik erzählen nun, hier zu Köln
sei Wilhelm in feierlicher Weise zum Hilter geschlagen. ,,Denn
da der junge König zur Zeit seiner Wahl noch Knappe gewesen,
so seien jetzt in Eile alle Vorbereitungen getroffen, damit er
nach Sitte der christlichen Kaiser vor der Krönung zu Aachen
zum Ritter geschlagen werde“. Dann wird in sehr ausführ¬
licher Beschreibung ein Bericht über den Hergang beim Ritter¬
schläge im Dom zu Köln gegeben, den wir hier nicht zu wieder¬
holen brauchen. Dieses ist deswegen unnöthig, weil der ganze
Hergang von Века, wenn nicht überhaupt erdichtet, so doch
,,nach den Vorstellungen seiner Zeit amplificiert“ ist. Die der
Zeit und dein Orte nach den Ereignissen am nächsten stehen¬
den Pantaleonsannalen, deren Verfasser ja zu Köln lebte und
also, da er Zeitgenosse und oft Augenzeuge war, über Wilhelms
Leben sehr genau unterrichtet ist, erwähnen von einem solchen
Ritterschläge Wilhelms nichts, sondern fügen bei der Wahl nur
hinzu, der Gewählte sei admodum juvenis gewesen, Menco,
Albert von Stade und Matthäus Paris, welche kaum 20 Jahre
nach den Kölner Annalen schrieben, wissen ebenfalls nichts
von einem solchen Ereigniss; dazu geht aus den bei Века die
Erzählung vom Ritterschläge einleitenden Worten hervor, dass
der Verfasser durch seinen Bericht nur den Zweck verfolgt,
seinen Zeitgenossen (c. 1350) ein Beispiel der strengen Pflichten
des Ritlerstandes, welche zu seiner Zeit so leicht genommen
würden, zu geben3). Daher darf man wohl annehmen, dass
Века nur aus dem eben angeführten Grunde — da er wusste,
dass Wilhelm noch als Jüngling gewählt sei — diese Geschichte
1) An«. S. Pantal. M. G. SS. XXII, 542, 9—11: electus rex una
cum legato Coloniam ingreditur, pacifiee a civibus admissus, qui in electione
ejus portas civitatis clauseranl et usque ad id tempus imperatori adhese—
rant; nunc autein fidelitatcm jurant eleclo regi. Ausg. von Waitz S. 291.
2) Ed. Böhmer, Font. II, 433 IT.
3) Böhmer, Font. II, 433: ut ex eo discant moderni milites, quäle
jugum in ordine suo susceperint ac certe quäle volutn in professione sue
regule promiserint.