Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

23 
Bürger schwuren ihm den Eid der Treue1). Johann de Века1 2) 
und die Bearbeiter seiner Chronik erzählen nun, hier zu Köln 
sei Wilhelm in feierlicher Weise zum Hilter geschlagen. ,,Denn 
da der junge König zur Zeit seiner Wahl noch Knappe gewesen, 
so seien jetzt in Eile alle Vorbereitungen getroffen, damit er 
nach Sitte der christlichen Kaiser vor der Krönung zu Aachen 
zum Ritter geschlagen werde“. Dann wird in sehr ausführ¬ 
licher Beschreibung ein Bericht über den Hergang beim Ritter¬ 
schläge im Dom zu Köln gegeben, den wir hier nicht zu wieder¬ 
holen brauchen. Dieses ist deswegen unnöthig, weil der ganze 
Hergang von Века, wenn nicht überhaupt erdichtet, so doch 
,,nach den Vorstellungen seiner Zeit amplificiert“ ist. Die der 
Zeit und dein Orte nach den Ereignissen am nächsten stehen¬ 
den Pantaleonsannalen, deren Verfasser ja zu Köln lebte und 
also, da er Zeitgenosse und oft Augenzeuge war, über Wilhelms 
Leben sehr genau unterrichtet ist, erwähnen von einem solchen 
Ritterschläge Wilhelms nichts, sondern fügen bei der Wahl nur 
hinzu, der Gewählte sei admodum juvenis gewesen, Menco, 
Albert von Stade und Matthäus Paris, welche kaum 20 Jahre 
nach den Kölner Annalen schrieben, wissen ebenfalls nichts 
von einem solchen Ereigniss; dazu geht aus den bei Века die 
Erzählung vom Ritterschläge einleitenden Worten hervor, dass 
der Verfasser durch seinen Bericht nur den Zweck verfolgt, 
seinen Zeitgenossen (c. 1350) ein Beispiel der strengen Pflichten 
des Ritlerstandes, welche zu seiner Zeit so leicht genommen 
würden, zu geben3). Daher darf man wohl annehmen, dass 
Века nur aus dem eben angeführten Grunde — da er wusste, 
dass Wilhelm noch als Jüngling gewählt sei — diese Geschichte 
1) An«. S. Pantal. M. G. SS. XXII, 542, 9—11: electus rex una 
cum legato Coloniam ingreditur, pacifiee a civibus admissus, qui in electione 
ejus portas civitatis clauseranl et usque ad id tempus imperatori adhese— 
rant; nunc autein fidelitatcm jurant eleclo regi. Ausg. von Waitz S. 291. 
2) Ed. Böhmer, Font. II, 433 IT. 
3) Böhmer, Font. II, 433: ut ex eo discant moderni milites, quäle 
jugum in ordine suo susceperint ac certe quäle volutn in professione sue 
regule promiserint.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.