Full text: Geschichte des römischen Königs Wilhelm von Holland

20 
tiun ')“ „einen tapferen Krieger“, Mattli. Paris1 2) „einen stattlichen, 
rechtschaffenen und edlen Jüngling“. Alle Quellen wissen also 
von dem jungen Könige nur Lobenswerthes zu sagen; nirgends 
hören wir auch nur den geringsten Tadel. Zum König erwählt 
gegen Fridrich 11. und Konrad musste er allerdings grosse Hoff¬ 
nungen bei denen erwecken, welche die trostlose politische Lage 
des Reiches überhaupt nicht erkannten und die völlige Ohn¬ 
macht des Königs, seine unbedingte Abhängigkeit vom Papst 
und den geistlichen Fürsten nicht beachteten. 
3. Erwerbung von Anhängern in den niederrheinischen 
Gegenden. 
Schon wenige Tage nach der Wahl zeigte sich die Macht¬ 
losigkeit des neuen Königs. Denn da seine eigene Hausmacht 
viel zu gering war, als dass er sich dadurch hätte Anerkennung 
verschaffen können bei anderen Fürsten, welche nicht bei seiner 
Erhebung auf den deutschen Thron zugegen waren, so war er 
ganz auf den guten Willen derer, die ihm die Königswürde 
verschafft hatten, angewiesen; nur sehr wenige hatten sich ihm 
freiwillig angeschlossen, um ihn zu unterstützen. In seiner 
unmittelbaren Nähe hatte er mächtige Feinde. Waren doch 
schon die zur Wahl Versammelten durch die von den Köl¬ 
nischen Hörgern verweigerte Aufnahme gezwungen, die Wahl 
vor der Stadt vorzunehmen! Und so waren die Einwohner 
fast aller am Niederrhein gelegenen Städte noch Anhänger der 
Staufen, von dem übrigen Deutschland gar nicht zu sprechen. 
Hier hatte er ausser den bei der Wahl anwesenden Bischöfen 
noch gar keine Anhänger. Freilich war durch den Grafen 
Otto von Geldern schon die staufisch gesinnte Besatzung der 
Burg Nimwegen zur Uebergabe gezwungen3); aber nur wenig 
konnte das Wilhelm nützen. Denn um sich die Freundschaft des 
Grafen fernerhin zu sichern, sah er sich genöthigt,ihm die eroberte 
Burg am 8. October 1247 zu Lehen und 1000 Mark Silber — 
1) M. G. SS. X, 525, 7. 
2) ed. Luard IV, 640. 
3) Ann. S. Pantal. Ah G. SS. XXII, 542, 27. 28: castrum Novio- 
magum per comitem Gelriensem idem rox cepit. Ausg. von Waitz S. 292.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.