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candidaten schloss also die Sachlage aus: keiner der Anwesen¬
den konnte einen besonderen Grund haben gegen Wilhelms
Königtum: die Versammlung stimmte also nur dem ihnen wohl
schon vorher bekannt gewordenen und vielleicht jetzt von dem
päpstlichen Legaten, unter dessen Vorsitz die Versammlung
statt fand, officiell ausgesprochenen Vorschläge, Wilhelm als
römischen König anzuerkennen, bei.
Spätere Schriftsteller, Johann von Leyden und Johann de
Beka •), berichten über die unmittelbar auf die Wahl folgenden
Vorgänge: „Sobald die Wahl verkündet wurde, war die Freude
der ganzen Ritterschaft sehr gross; denn der zum König er¬
wählte 20-jährige Jüngling zeichnete sich durch seinen schlanken,
regelmässigen Körperbau vorteilhaft aus; sein jugendlich frisches
Gesicht war von pechschwarzen Haaren umrahmt; er war noch
bartlos“. Dazu rühmt ein Brief des Papstes an den rector
S. Mariae in Gosmedin1 2), dass der König, wie der Brief des
Cardinais Capocci über die stattgefundene Wahl ihm, dem
Papste, melde und die öffentliche Meinung bestätige, „ein guter
Katholik, ein tüchtiger Krieger, stark an Körper und Geist, voll
jugendlicher Begeisterung, doch von weiser Mässigung, bei allen
durch seinen Charakter sowohl wie seine äussere Erscheinung
beliebt sei“. Diese ausführliche Schilderung der Persönlich¬
keit Wilhelms findet auch durch einzelne andere Quellen ihre
Bestätigung. So rühmen ihn die Annal. S. Justinae Patavini3)
als „einen durchaus rechtschaffenen und durch ritterliche
Uebungen ausgezeichneten Mann“, die Erfurter Annalen4) nennen
ihn „durchaus friedliebend und durch Bescheidenheit und Ent¬
haltsamkeit ausgezeichnet“, die „Thaten der Bischöfe von Ver-
1) Bei Böhmer, Fontes II, 433: Et ecce quam primum puhlicata
fuit electio, totius militiae solennis erat exaltatio; nam et idem electus
vicesimum agens annum, adhuc luit imberbis, rubore decorus, cute can¬
didus, crine nigerrimus, statura procerus ac in dispositione totius cor¬
poris collaudandus.
2) Gedruckt in den Fontes Her. austriac. IT, S. 430, nr. 10 und aus
Beka bei Böhmer, Font. II, 435.
3) M. G. SS. XIX, 161, 39-43.
v 4) M. G. SS. XVI, 35, 21. 22.
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