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Bund in seiner Gegenwart tagt, einen gewissen Einfluss auf ihn
ausiiben. Der König stellt über dem Bunde; er ist nicht selbst
Mitglied. Ganz deutlich geht hieraus hervor, dass es Wilhelm
gelungen ist, sich über die Vereinigung zu erheben; jedoch
nicht allein durch seine Politik, sondern eben so sehr durch
die Streitigkeiten, welche unter den Bundesmitgliedern selbst
ausgebrochen waren. Grade diese ermöglichten es ihm, sich
als Schiedsrichter und Friedensstifter aufzuwerfen. Wenn der
Bund einig gewesen wäre, hätte Wilhelms Politik allein schwer¬
lich solche Erfolge aufzuweisen gehabt, wie er sie jetzt erlangte.
Indessen dürfen wir auch andrerseits seine eigenen Erfolge
nicht zu gering achten: er hat durch sie wirklich etwas erreicht,
und zwar sind sie die einzigen Besullate, welche er auf poli¬
tischem Gebiete ohne fremde Hilfe, ohne Papst und Kirche,
davontrug. Auf dem Bundestage zu Oppenheim wurde vom
Könige der Friede zwischen Herren und Städten des Bundes
völlig hergestellt. Aber besonders wird von ihm die Bestim¬
mung getroffen, falls Herren gegen Städte zu klagen hätten,
sollte die Klage erst vor den König oder seinen Justitiar oder
die Scliultheissen von 5 festgesetzten Städten gebracht werden;
wenn hier kein Rechtsspruch erfolge, so sollte von Seiten des
Bundes gemeinschaftlich gegen die Friedensbrecher eingeschritten
werden. Aber alle diese Bestimmungen trifft, wie gesagt, der
König, nicht der Bund: der König als Schiedsrichter zwischen
den beiden Parteien. Man sieht nicht, dass der Bund sich
gegen die Annahme dieser Festsetzungen gesträubt habe, viel¬
mehr wird die königliche Urkunde in dem Bericht der Städte
angeführt. So hat also Wilhelm allmählig die Organe, welche
der Bund sich selbst für die Handhabung und Erhaltung des
Friedens gesetzt hatte, zu beseitigen und ihre Befugnisse auf
sich zu übertragen gewusst. Grosser Widerspruch gegen diesen
Übergang der richterlichen Gewalt vom Bunde selbst auf den
König scheint sich nicht geltend gemacht zu haben; offen tritt
er nirgends hervor. Vielmehr brachten es eben die Verhält¬
nisse der Bnndesmitglieder untereinander, welche der König so
geschickt zu benutzen verstand, mit sich, dass die Wandlung
ziemlich natürlich und gerechtfertigt erschien. Vom Bunde
selbst, oder wenigstens von einer Partei desselben, den Städten,