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Sohn“ gegen König Wilhelm, seinen Schützling, mit Margaretha
von Flandern ein Bündnis schloss, und so der Ausbruch des
Krieges zwischen beiden nahe bevorstand. Die Sachlage for¬
derte, dass er jetzt den Ausbruch des Kampfes zwischen Wil¬
helm und Karl zu verhindern suchte, wenn er nicht dadurch,
dass er sich für einen entschied, sich selbst am meisten schaden
wollte. Er gab deswegen am 14. März 1254 dem Bischof und
dem Archidiacon von Tournay den Auftrag, die über die Gräfin
von Flandern verhängte Excommunication aufzuheben; es sollte
zwischen Margaretha und Wilhelm ein Waffenstillstand ge¬
schlossen werden, während dessen die Parteien sich jeder
kriegerischen Unternehmung enthalten sollten *); er selbst wollte
dann zur völligen Beilegung der Streitigkeiten baldigst einen
Legaten absenden '). Hierzu hatte er den Cardinal Pietro Ca-
pocci ausersehen, welcher ja schon bei der Wahl Wilhelms
für diesen gewirkt hatte. Am 2. Mai übertrug er ihm brief¬
lich das Amt der Friedensstiflung zwischen Wilhelm und Mar¬
garetha — Karl von Anjou wird nicht erwähnt — und ganz
besonders zwischen den Dampierres und den A vennes1 2). Wie
schon einige Male scheint es auch jetzt w ieder den Bemühungen
des Legaten gelungen zu sein, einen Waffenstillstand zwischen
den streitenden Parteien herbeizuführen. Denn wenn ein Kriegs¬
zustand zwischen Holland und Flandern bestanden hätte, so
würde Wilhelm nicht noch im Mai dieses Jahres, 14 Tage
nach jenem zuletzt erwähnten Schreiben des Papstes, einen
anderen Feldzug unternommen haben.
Das w ar Wilhelms erster Zug gegen die Friesen3). Wie
eine Urkunde des Königs ergibt4), waren sie ein Bündnis mit
1) Kluit II, S. 657. „Margaretha soll per se vel per alium guerain
non inoveat“. Unter diesem „anderen“ ist ohne Zweifel Karl von Anjou
zu verstehen.
2) Pollh. 11, 15347. Kluit II, 659.
3) Hierüber berichtet nur Hocsem in seinen Gesta pont. Leod. bei
Chapeaville II, 287; denn Levold von Northof, Chronik der Grafen von
Mark, ed. Tross, S. 98 gibt zwar einen etwas abweichenden Bericht, ist
aber lediglich eine Überarbeitung Hocscms.
4) Urkunde von 1254, Jul. 26., wo der König Margarethe, Flandrie
comilisse, Frisonibus ac omnibus adherenlibus einen Waffenstillstand ge¬
währt. Winkelmann, Acta nr. 553.