Frankreich verstanden wissen wollten, weckte Zweifel an der Ernsthaftigkeit des
Bekenntnisses zur europäischen Zukunft der Saar und brachte damit die saarländische
Regierung in große Schwierigkeiten.
Positive Resonanz versprach dagegen der saarländisch-französische Wirtschaftsvertrag,
der im Mai 1955 unterzeichnet wurde. Das Pariser Abkommen sah eine
Öffnung der saarländischen Wirtschaft mit dem Ziel gleichartiger Beziehungen zur
Bundesrepublik und zu Frankreich vor und bot vor allem die Möglichkeit, die seit
langem schwelende Auseinandersetzung um den Abbau der Wamdtkohle neu zu
entscheiden. Trilaterale Verhandlungen, von denen sich die Regierung Floffmann
auch einen Zuwachs an internationalem Ansehen erhofft hatte, scheiterten jedoch
schon im Januar 1955 - vor allem am Widerstand der Bundesrepublik. In den
direkten Verhandlungen mit Paris sah sich die saarländische Regierung massivem
Druck ausgesetzt. Die französische Regierung war zu einer grundlegenden Revision
der bestehenden Verhältnisse kaum geneigt, und vor allem in den symbolisch
wichtigen Bereichen war kaum ein Entgegenkommen zu erkennen. Die Delegation
aus dem Saarland legte dagegen umfangreiche Forderungskataloge vor, die ein
Verlangen nach größerer Autonomie auch in wirtschaftlichen Fragen erkennen,
eine Verbesserung der Beziehungen zur Bundesrepublik anstrebten und für den
Ausbau der Zoll- und Währungsunion zu einer echten Wirtschaftsunion mit Frankreich
plädierten. Das Resultat der Verhandlungen, die im Januar 1955 begannen,
war für die saarländische Seite enttäuschend. Die eindringliche Forderung nach
mehr Autonomie bei der Lohn- und Preisgestaltung sowie in steuerlichen Fragen
konnte ebensowenig durchgesetzt werden wie der Wunsch nach mehr Mitbestimmung
in der Saargrubenverwaltung. Die genaue Auslegung des Wirtschaftsvertrags
wurde dann in einem Briefwechsel präzisiert, der dann als so genanntes „Geheimabkommen“
die Phantasie oppositioneller Kräfte im Abstimmungskampf beflügelte.
Als echte europäische Lösung konnte der Wirtschaftsvertrag aufgrund
seiner engen Anlehnung an die früheren Konventionsregelungen jedenfalls nicht
bezeichnet werden.
Der 23. Juli 1955 als Stichtag für die freie Zulassung neuer Parteien markierte
schließlich den Auftakt einen Abstimmungskampfes, an dessen Ende die saarländische
Bevölkerung über eine nur der äußeren Form nach einfache Frage zu
entscheiden hatte: „Billigen Sie das mit Zustimmung der Regierung des Saarlandes
zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der
Französischen Republik am 23. Oktober 1954 vereinbarte Europäische Statut für
das Saarland?“ Tatsächlich stand hinter dieser Frage ein besonders komplexes
Konglomerat unterschiedlichster Fragestellungen, Probleme und Konflikte. Denn
das europäische Statut war das Ergebnis einer vielschichtigen internationalen Verhandlungsdiplomatie,
ein historischer Kompromiss nach langwierigen Auseinandersetzungen
zwischen Frankreich, der Bundesrepublik und dem Saarland, der den
Saarländern eine Entscheidung von großer und teilweise unübersehbarer Reich¬83