Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Frankreich  verstanden  wissen  wollten,  weckte  Zweifel  an  der  Ernsthaftigkeit  des
Bekenntnisses  zur  europäischen  Zukunft  der  Saar  und  brachte  damit  die  saarländische
  Regierung  in  große  Schwierigkeiten.
Positive  Resonanz  versprach  dagegen  der  saarländisch-französische  Wirtschaftsvertrag,
  der  im  Mai  1955  unterzeichnet  wurde.  Das  Pariser  Abkommen  sah  eine
Öffnung  der  saarländischen  Wirtschaft  mit  dem  Ziel  gleichartiger  Beziehungen  zur
Bundesrepublik  und  zu  Frankreich  vor  und  bot  vor  allem  die  Möglichkeit,  die  seit
langem  schwelende  Auseinandersetzung  um  den  Abbau  der  Wamdtkohle  neu  zu
entscheiden.  Trilaterale  Verhandlungen,  von  denen  sich  die  Regierung  Floffmann
auch  einen  Zuwachs  an  internationalem  Ansehen  erhofft  hatte,  scheiterten  jedoch
schon  im  Januar  1955  -  vor  allem  am  Widerstand  der  Bundesrepublik.  In  den
direkten  Verhandlungen  mit  Paris  sah  sich  die  saarländische  Regierung  massivem
Druck  ausgesetzt.  Die  französische  Regierung  war  zu  einer  grundlegenden  Revision
  der  bestehenden  Verhältnisse  kaum  geneigt,  und  vor  allem  in  den  symbolisch
wichtigen  Bereichen  war  kaum  ein  Entgegenkommen  zu  erkennen.  Die  Delegation
aus  dem  Saarland  legte  dagegen  umfangreiche  Forderungskataloge  vor,  die  ein
Verlangen  nach  größerer  Autonomie  auch  in  wirtschaftlichen  Fragen  erkennen,
eine  Verbesserung  der  Beziehungen  zur  Bundesrepublik  anstrebten  und  für  den
Ausbau  der  Zoll-  und  Währungsunion  zu  einer  echten  Wirtschaftsunion  mit  Frankreich
  plädierten.  Das  Resultat  der  Verhandlungen,  die  im  Januar  1955  begannen,
war  für  die  saarländische  Seite  enttäuschend.  Die  eindringliche  Forderung  nach
mehr  Autonomie  bei  der  Lohn-  und  Preisgestaltung  sowie  in  steuerlichen  Fragen
konnte  ebensowenig  durchgesetzt  werden  wie  der  Wunsch  nach  mehr  Mitbestimmung
  in  der  Saargrubenverwaltung.  Die  genaue  Auslegung  des  Wirtschaftsvertrags
wurde  dann  in  einem  Briefwechsel  präzisiert,  der  dann  als  so  genanntes  „Geheimabkommen“
  die  Phantasie  oppositioneller  Kräfte  im  Abstimmungskampf  beflügelte.
  Als  echte  europäische  Lösung  konnte  der  Wirtschaftsvertrag  aufgrund
seiner  engen  Anlehnung  an  die  früheren  Konventionsregelungen  jedenfalls  nicht
bezeichnet  werden.
Der  23.  Juli  1955  als  Stichtag  für  die  freie  Zulassung  neuer  Parteien  markierte
schließlich  den  Auftakt  einen  Abstimmungskampfes,  an  dessen  Ende  die  saarländische
  Bevölkerung  über  eine  nur  der  äußeren  Form  nach  einfache  Frage  zu
entscheiden  hatte:  „Billigen  Sie  das  mit  Zustimmung  der  Regierung  des  Saarlandes
zwischen  der  Regierung  der  Bundesrepublik  Deutschland  und  der  Regierung  der
Französischen  Republik  am  23.  Oktober  1954  vereinbarte  Europäische  Statut  für
das  Saarland?“  Tatsächlich  stand  hinter  dieser  Frage  ein  besonders  komplexes
Konglomerat  unterschiedlichster  Fragestellungen,  Probleme  und  Konflikte.  Denn
das  europäische  Statut  war  das  Ergebnis  einer  vielschichtigen  internationalen  Verhandlungsdiplomatie,
  ein  historischer  Kompromiss  nach  langwierigen  Auseinandersetzungen
  zwischen  Frankreich,  der  Bundesrepublik  und  dem  Saarland,  der  den
Saarländern  eine  Entscheidung  von  großer  und  teilweise  unübersehbarer  Reich¬83


            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.