geradezu missionarische Politik - nämlich die Umerziehung der Saarländer unter
buchstabengetreuer Einhaltung der Gesetze zu guten Demokraten - war jedoch in
der Praxis mit den angestrebten demokratischen Prinzipien nur teilweise vereinbar.
Andererseits ist bis heute weitgehend unerforscht, wie weit die Kontrollmaßnahmen
der saarländischen Regierung tatsächlich gingen. Die bisher untersuchten
Quellen legen die Einschätzung nahe, dass deren Umfang von den Zeitgenossen
eher überschätzt wurde.
Dass bei den Landtagswahlen von 1952 nur eine vergleichsweise geringe Zahl
von Wählern dem oppositionellen Aufruf zur Abgabe „weißer“ Stimmzettel folgte,
konnte als Bestätigung für den rigorosen innenpolitischen Kurs der Landesregierung
gewertet werden.'11 Die Neuauflage der Koalition aus CVP und SPS, vor
allem aber das stark nachlassende öffentliche Interesse an den pro-deutschen
Oppositionskräften beruhigte die innenpolitische Lage ungemein. Selbst das Verbot
des IV Bergbau am 5. Februar 1953, dessen neu gewählter Vorsitzender Paul
Kutsch vor den Wahlen durch sein Plädoyer für die „weiße Wahl“ und sein unverhohlenes
Eintreten für einen Anschluss an Deutschland große Aufmerksamkeit
erregt hatte, rief im Saarland keinen breiteren öffentlichen Widerspruch hervor.
Der politischen Opposition im Saarland fehlte daher ab 1953 sowohl ein geeigneter
institutioneller Rahmen für ihre Aktivitäten als auch - so steht zu vennuten - der
entsprechende Rückhalt in der Bevölkerung.
An der Ausarbeitung der Pariser Verträge und des europäischen Statuts war die
saarländische Regierung nicht beteiligt.'1 Die Reaktionen waren dennoch überwiegend
positiv. Zwar bestanden besonders in der Frage der außenpolitischen Vertretung
des Saarlandes durch einen europäischen Kommissar Meinungsverschiedenheiten
mit Frankreich, insgesamt jedoch wurde das Statut eher als Chance bewertet.
Trotz des Rückschlags, den der europäische Einigungsprozess insbesondere durch
die faktische Ablehnung der EVG in Frankreich erlitten hatte, galt die Zustimmung
der Saarländer zum europäischen Statut als sicher. Unter politischen Gesichtspunkten
erschienen die Landtagswahlen, die nach der Abstimmung stattfmden
sollten, viel wichtiger. Bestärkt wurde diese Sichtweise durch Argumente, die während
der innenpolitischen Diskussion über die Verträge in der Bundesrepublik vorgebracht
wurden. So rückte Adenauer, der durch harsche Kritik an dem von ihm
ausgehandelten Abkommen schnell in die Defensive geraten war, wieder die Ablösung
der Regierung Hoffmann in den Vordergrund seiner Saarpolitik. Eine nennenswerte
Verstimmung verursachte der Bundeskanzler aber vor allem dadurch,
dass er gleichzeitig auch die Prinzipien des europäischen Statuts in Frage stellte.
Dass selbst die Befürworter des Statuts an der Dauerhaftigkeit der vereinbarten
Regelung zweifelten und sie lediglich als Provisorium und Etappensieg gegen
50 Vgl. Quelle Nr. 77.
51 Vgl. die Quellen Nr. 69a, 69b u. 69c.
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