der Pariser Regierung wurde ein angeblich von der rechtsextremen Sozialistischen
Reichspartei (SRP) in der Bundesrepublik an den Europarat übersandtes Unterstützungstelegramm
zum Anlass genommen, um die DPS 1951 zu verbieten. Die
nur kurz darauf eingereichten Anträge auf Zulassung einer christdemokratischen
Partei unter dem Namen CDU und einer sozialdemokratischen DSP mit fundamental-
oppositionellem Profil wurden abgelehnt. So war die Dominanz der systemloyalen
Parteien CVP und SPS für die Landtagswahlen 1952 gesichert.
Die Nicht-Zulassung oppositioneller Parteien und vor allem das Verbot der DPS
zogen jahrelange juristische und politische Auseinandersetzungen nach sich.
Inwieweit die gerichtliche Nachprüfung der Regierungsmaßnahmen überhaupt mit
Hoffnung auf Erfolg angestrebt wurde, bleibt unklar. Zumindest nutzten die Beschwerdeführer
- und allen voran Heinrich Schneider als juristischer Vertreter der
DPS - die in den Prozessen gebotene Chance, ihre politischen Vorstellungen auch
nach dem Verbot noch öffentlichkeitswirksam zu vertreten. Aus der rechtlichen
Auseinandersetzung entwickelte sich später eine wissenschaftliche Diskussion über
die Kontrollpolitik der Regierung Hoffmann als ein Kernpunkt der Debatte über die
saarländische Nachkriegsgeschichte, Dabei besteht weitgehend Einigkeit, dass
diese Politik der saarländischen Regierung insgesamt mehr Schaden als Nutzen
einbrachte - eine Ansicht, die später selbst von maßgeblich beteiligten Akteuren
wie dem ehemaligen Direktor der Staatskanzlei, Franz Schlehofer, geteilt wurde.
Nach wie vor kontrovers diskutiert wird dagegen die Frage, ob man - wie in der
zeitgenössischen bundesdeutschen Debatte und von den Heimatbundparteien
behauptet - von diktatorischen Anwandlungen in der saarländischen Regierungspolitik
sprechen könne. Zwar wird diese Interpretation gelegentlich auch in der
neueren Forschung noch vertreten - sie erscheint aber gerade im Vergleich zum
Stiel der politischen Auseinandersetzung in der frühen Bundesrepublik, zu dem
ebenfalls staatliche Zensur und das Verbot extremistischer Parteien zählten, überzogen
und vor allem einseitig. Für ein besseres Verständnis der politischen Kultur
im teilautonomen Saarstaat ist es dagegen unerlässlich, sich die Vielschichtigkeit
der zeitgenössischen Probleme vor Augen zu fuhren und die individuellen sowie
kollektiven Erfahrungen der verschiedenen politischen Kontrahenten zu berücksichtigen.
So hat Armin Heinen darauf hingewiesen, dass die führenden saarländischen
Regierungsmitglieder aufgrund ihrer Erfahrungen mit dem Zusammenbruch
der Weimarer Republik und ihrer Verfolgung durch den Nationalsozialismus gegenüber
den demokratischen Fähigkeiten der Deutschen höchst misstrauisch waren.
Zur Kennzeichnung der politischen Kultur des Saarstaats verwendet er deshalb die
Formel von der „Demokratie unter pädagogischem Vorbehalt“. Ein anderer, sich
damit aber ergänzender Interpretationsansatz verweist auf den für Deutschland
charakteristischen Rechtspositivismus, der die saarländische Regierung dazu
bewegte, die von der DPS betriebene Ablehnung des Wirtschaftsanschlusses als
Verfassungsbruch zu werten (Rainer Hudemann). Die sich daraus ergebende,
81