Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

der  Pariser  Regierung  wurde  ein  angeblich  von  der  rechtsextremen  Sozialistischen
Reichspartei  (SRP)  in  der  Bundesrepublik  an  den  Europarat  übersandtes  Unterstützungstelegramm
  zum  Anlass  genommen,  um  die  DPS  1951  zu  verbieten.  Die
nur  kurz  darauf  eingereichten  Anträge  auf  Zulassung  einer  christdemokratischen
Partei  unter  dem  Namen  CDU  und  einer  sozialdemokratischen  DSP  mit  fundamental-
  oppositionellem  Profil  wurden  abgelehnt.  So  war  die  Dominanz  der  systemloyalen
  Parteien  CVP  und  SPS  für  die  Landtagswahlen  1952  gesichert.
Die  Nicht-Zulassung  oppositioneller  Parteien  und  vor  allem  das  Verbot  der  DPS
zogen  jahrelange  juristische  und  politische  Auseinandersetzungen  nach  sich.
Inwieweit  die  gerichtliche  Nachprüfung  der  Regierungsmaßnahmen  überhaupt  mit
Hoffnung  auf  Erfolg  angestrebt  wurde,  bleibt  unklar.  Zumindest  nutzten  die  Beschwerdeführer
  -  und  allen  voran  Heinrich  Schneider  als  juristischer  Vertreter  der
DPS  -  die  in  den  Prozessen  gebotene  Chance,  ihre  politischen  Vorstellungen  auch
nach  dem  Verbot  noch  öffentlichkeitswirksam  zu  vertreten.  Aus  der  rechtlichen
Auseinandersetzung  entwickelte  sich  später  eine  wissenschaftliche  Diskussion  über
die  Kontrollpolitik  der  Regierung  Hoffmann  als  ein  Kernpunkt  der  Debatte  über  die
saarländische  Nachkriegsgeschichte,  Dabei  besteht  weitgehend  Einigkeit,  dass
diese  Politik  der  saarländischen  Regierung  insgesamt  mehr  Schaden  als  Nutzen
einbrachte  -  eine  Ansicht,  die  später  selbst  von  maßgeblich  beteiligten  Akteuren
wie  dem  ehemaligen  Direktor  der  Staatskanzlei,  Franz  Schlehofer,  geteilt  wurde.
Nach  wie  vor  kontrovers  diskutiert  wird  dagegen  die  Frage,  ob  man  -  wie  in  der
zeitgenössischen  bundesdeutschen  Debatte  und  von  den  Heimatbundparteien
behauptet  -  von  diktatorischen  Anwandlungen  in  der  saarländischen  Regierungspolitik
  sprechen  könne.  Zwar  wird  diese  Interpretation  gelegentlich  auch  in  der
neueren  Forschung  noch  vertreten  -  sie  erscheint  aber  gerade  im  Vergleich  zum
Stiel  der  politischen  Auseinandersetzung  in  der  frühen  Bundesrepublik,  zu  dem
ebenfalls  staatliche  Zensur  und  das  Verbot  extremistischer  Parteien  zählten,  überzogen
  und  vor  allem  einseitig.  Für  ein  besseres  Verständnis  der  politischen  Kultur
im  teilautonomen  Saarstaat  ist  es  dagegen  unerlässlich,  sich  die  Vielschichtigkeit
der  zeitgenössischen  Probleme  vor  Augen  zu  fuhren  und  die  individuellen  sowie
kollektiven  Erfahrungen  der  verschiedenen  politischen  Kontrahenten  zu  berücksichtigen.
  So  hat  Armin  Heinen  darauf  hingewiesen,  dass  die  führenden  saarländischen
  Regierungsmitglieder  aufgrund  ihrer  Erfahrungen  mit  dem  Zusammenbruch
der  Weimarer  Republik  und  ihrer  Verfolgung  durch  den  Nationalsozialismus  gegenüber
  den  demokratischen  Fähigkeiten  der  Deutschen  höchst  misstrauisch  waren.
Zur  Kennzeichnung  der  politischen  Kultur  des  Saarstaats  verwendet  er  deshalb  die
Formel  von  der  „Demokratie  unter  pädagogischem  Vorbehalt“.  Ein  anderer,  sich
damit  aber  ergänzender  Interpretationsansatz  verweist  auf  den  für  Deutschland
charakteristischen  Rechtspositivismus,  der  die  saarländische  Regierung  dazu
bewegte,  die  von  der  DPS  betriebene  Ablehnung  des  Wirtschaftsanschlusses  als
Verfassungsbruch  zu  werten  (Rainer  Hudemann).  Die  sich  daraus  ergebende,

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