Ein zweiter Konfliktherd waren die Verhandlungen zwischen der saarländischen
Regierung und Vertretern Frankreichs über die Saarkonventionen als vertragliche
Grundlage der Währungs- und Zollunion. Die Konflikte um die ersten Konventionen,
die gegen Jahresende 1947 von Pariser Seite mehr oder weniger diktiert
worden waren und vom neu gewählten Landtag mehr oder weniger bedingungslos
ratifiziert werden mussten, standen noch im Kontext des Ringens der saarländischen
Politik um mehr Mit- und Selbstbestimmung. Die späteren Verhandlungen
entwickelten sich immer mehr zum Prüfstein der künftigen wirtschaftlichen
Tragfähigkeit jener - mit der Teilautonomie eng verbundenen - Währungs- und
Zollunion. Besonders betroffen von den Auswirkungen der Konventionen war die
saarländische Schwerindustrie. So konnte sich die Regie des Mines 1950 weitreichende
Abbaurechte im Warndt und damit unter saarländischem Territorium
sichern - eine sowohl inhaltlich als auch technisch höchst problematische Entwicklung.
Denn in der Folge lebten nicht nur regionale wirtschaftliche Konflikte
und die Reparationsfragen der Völkerbundszeit wieder auf, sondern auch das Misstrauen
der unmittelbaren Nachkriegszeit gegenüber einer als einseitig und
ausbeuterisch empfundenen französischen Besatzungspolitik. Politisch sensibel
waren die Konventionsverhandlungen auch deshalb, weil die Integration der Saarwirtschaft
in das an genauen Entwicklungsplänen orientierte französische Wirtschaftssystem
einerseits kaum zu gelingen schien, weil zweitens die strikte französische
Außenhandelspolitik komplizierte Verfahren im Warenaustausch zwischen
dem Saarland und Frankreich erforderte und weil drittens die Abhängigkeit der
Saarwirtschaft vom Im- und Exportgeschäft mit Deutschland eine einseitige Ausrichtung
nach Westen nur wenig sinnvoll erscheinen ließ.
Ein dritter Konflikt betraf mit der Sozialpartnerschaft eine wesentliche Eigenheit
der saarländischen Nachkriegsgeseflschaft. Lohnkonflikte und die Forderung nach
Mitbestimmung besaßen angesichts des hohen Industrialisierungsgrades und der
damit verbundenen historischen Entwicklung im Saarland eine besonders hohe
praktische und symbolische Bedeutung. Nach den nationalistisch aufgeladenen
Arbeitskämpfen der Völkerbundszeit musste diese Frage zwangsläufig auch im
Verhältnis zu Frankreich einen wichtigen Stellenwert einnehmen. So traf ein in
wesentlichen Teilen deutsch geprägte Gewerkschafts- und Sozialpolitik im teilautonomen
Saarland auf die völlig anders gearteten französischen Vorstellungen
von betrieblicher Organisation und staatlicher Einflussnahme. Mitbestimmungsmöglichkeiten,
wie sie sich ansatzweise seit dem Kaiserreich entwickelt hatten und
schließlich im Betriebsrätegesetz von 1920 verankert worden waren, blieben in
Frankreich aus und trafen noch Jahrzehnte später auf einen harten und größtenteils
erfolgreichen Widerstand der Unternehmerschaft. So blieben selbst die 1944/45 in
Frankreich durchgesetzten Reformen im Betriebsbereich weit hinter den deutschen
Traditionen zurück, so dass sich die Untemehmenskulturen beider Länder fundamental
unterschieden. Ein Ausgleich zwischen diesen gegensätzlichen Konzepten
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