Full text : Das Saarland zwischen Frankreich, Deutschland und Europa

Ein  zweiter  Konfliktherd  waren  die  Verhandlungen  zwischen  der  saarländischen
Regierung  und  Vertretern  Frankreichs  über  die  Saarkonventionen  als  vertragliche
Grundlage  der  Währungs-  und  Zollunion.  Die  Konflikte  um  die  ersten  Konventionen,
  die  gegen  Jahresende  1947  von  Pariser  Seite  mehr  oder  weniger  diktiert
worden  waren  und  vom  neu  gewählten  Landtag  mehr  oder  weniger  bedingungslos
ratifiziert  werden  mussten,  standen  noch  im  Kontext  des  Ringens  der  saarländischen
  Politik  um  mehr  Mit-  und  Selbstbestimmung.  Die  späteren  Verhandlungen
  entwickelten  sich  immer  mehr  zum  Prüfstein  der  künftigen  wirtschaftlichen
Tragfähigkeit  jener  -  mit  der  Teilautonomie  eng  verbundenen  -  Währungs-  und
Zollunion.  Besonders  betroffen  von  den  Auswirkungen  der  Konventionen  war  die
saarländische  Schwerindustrie.  So  konnte  sich  die  Regie  des  Mines  1950  weitreichende
  Abbaurechte  im  Warndt  und  damit  unter  saarländischem  Territorium
sichern  -  eine  sowohl  inhaltlich  als  auch  technisch  höchst  problematische  Entwicklung.
  Denn  in  der  Folge  lebten  nicht  nur  regionale  wirtschaftliche  Konflikte
und  die  Reparationsfragen  der  Völkerbundszeit  wieder  auf,  sondern  auch  das  Misstrauen
  der  unmittelbaren  Nachkriegszeit  gegenüber  einer  als  einseitig  und
ausbeuterisch  empfundenen  französischen  Besatzungspolitik.  Politisch  sensibel
waren  die  Konventionsverhandlungen  auch  deshalb,  weil  die  Integration  der  Saarwirtschaft
  in  das  an  genauen  Entwicklungsplänen  orientierte  französische  Wirtschaftssystem
  einerseits  kaum  zu  gelingen  schien,  weil  zweitens  die  strikte  französische
  Außenhandelspolitik  komplizierte  Verfahren  im  Warenaustausch  zwischen
dem  Saarland  und  Frankreich  erforderte  und  weil  drittens  die  Abhängigkeit  der
Saarwirtschaft  vom  Im-  und  Exportgeschäft  mit  Deutschland  eine  einseitige  Ausrichtung
  nach  Westen  nur  wenig  sinnvoll  erscheinen  ließ.
Ein  dritter  Konflikt  betraf  mit  der  Sozialpartnerschaft  eine  wesentliche  Eigenheit
der  saarländischen  Nachkriegsgeseflschaft.  Lohnkonflikte  und  die  Forderung  nach
Mitbestimmung  besaßen  angesichts  des  hohen  Industrialisierungsgrades  und  der
damit  verbundenen  historischen  Entwicklung  im  Saarland  eine  besonders  hohe
praktische  und  symbolische  Bedeutung.  Nach  den  nationalistisch  aufgeladenen
Arbeitskämpfen  der  Völkerbundszeit  musste  diese  Frage  zwangsläufig  auch  im
Verhältnis  zu  Frankreich  einen  wichtigen  Stellenwert  einnehmen.  So  traf  ein  in
wesentlichen  Teilen  deutsch  geprägte  Gewerkschafts-  und  Sozialpolitik  im  teilautonomen
  Saarland  auf  die  völlig  anders  gearteten  französischen  Vorstellungen
von  betrieblicher  Organisation  und  staatlicher  Einflussnahme.  Mitbestimmungsmöglichkeiten,
  wie  sie  sich  ansatzweise  seit  dem  Kaiserreich  entwickelt  hatten  und
schließlich  im  Betriebsrätegesetz  von  1920  verankert  worden  waren,  blieben  in
Frankreich  aus  und  trafen  noch  Jahrzehnte  später  auf  einen  harten  und  größtenteils
erfolgreichen  Widerstand  der  Unternehmerschaft.  So  blieben  selbst  die  1944/45  in
Frankreich  durchgesetzten  Reformen  im  Betriebsbereich  weit  hinter  den  deutschen
Traditionen  zurück,  so  dass  sich  die  Untemehmenskulturen  beider  Länder  fundamental
  unterschieden.  Ein  Ausgleich  zwischen  diesen  gegensätzlichen  Konzepten

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